EU-Kommission dringt auf europaweit einheitliche Verbraucherrechte

Im Rahmen einer heute vorgelegten Verbraucherschutzrichtlinie will die EU-Kommission bestehende Regelungen zusammenfassen und Standards für einheitliche Produktinformationen, Lieferfristen und das Rückgaberecht setzen.

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Von
  • Matthias Parbel

Die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat am heutigen Mittwoch ein Gesetzespaket eingereicht, dass die Rechte von Konsumenten europaweit einheitlich stärken soll. Besonderen Wert legt die Kommission dabei auf den Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Online-Handel. Zu den zentralen Forderungen der neuen Richtlinie zählen EU-weit verbindliche Standards für Produktinformationen, Lieferfristen und das Rückgaberecht.

Bisher sind die Vertragsrechte für Verbraucher im B2C-Handel in vier separaten Richtlinien geregelt, die sich mit den Bereichen "Geschäfts- und Garantiebedingungen", "Unzulässige Vertragsbedingungen", "Fernabsatz" sowie "Haustürgeschäfte" befassen. EU-Kommissarin Kuneva will nun sämtliche Richtlinien nicht nur in einer zusammenführen, sondern gleichzeitig Verbrauchern mehr Rechte und Freiheiten im europaweiten Handel einräumen. Zudem solle der Schutz in Bereichen verbessert werden, in denen die meisten Beschwerden von Konsumenten eingegangen seien, wie beispielsweise gegen aggressive Verkaufstechniken.

Anbieter sollen künftig verpflichtet werden, den Kunden schon im Vorfeld des Kaufs im Detail über die Ware, die Vertragsbedingungen sowie den Preis inklusive aller Zusätze wie Steuern, Versand oder andere Kosten zu informieren. Auch Firmensitz und Identität des Verkäufers müssen bekannt gegeben werden. Die Kommission will auch die bisher auf EU-Ebene nicht geregelten Lieferkonditionen festschreiben: Händler sollen die Ware künftig spätestens binnen 30 Tagen nach Vertragsabschluss an den Käufer zustellen. Sämtliche Risiken bis zur Auslieferung beim Kunden soll ebenfalls der Handel tragen. Neu ist – zumindest in einigen Ländern der EU – ein Anspruch des Verbrauchers auf Entschädigung, falls die Ware verspätet oder gar nicht zugestellt wird.

Die Abwicklung von Garantiefällen, Reparaturen sowie der Austausch defekter Produkte soll nach dem Willen der Kommission in allen Mitgliedsländern ebenfalls einheitlich geregelt werden. Dabei müsse der Anbieter zunächst die Chance zur Reparatur oder zum Tausch haben, erst in einem weiteren Schritt könne über eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder dessen Rückerstattung verhandelt werden. Die EU-Kommission will zudem die generelle Rückgabefrist im Fernabsatzhandel auf einen Zeitraum von 14 Tagen festschreiben. Dazu sei ein "einfach zu handhabendes Standard-Widerrufs-Formular" in Vorbereitung. Hierzulande hatte es zuletzt allerdings schon um die korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung im Online-Handel immer wieder Diskussionen gegeben.

Um Verbraucher vor unfairen beziehungsweise unzulässigen Vertragsbedingungen besser zu schützen, soll eine Schwarze Liste mit EU-weit verbotenen Klauseln angelegt werden. Daneben plant die EU-Kommission eine sogenannte Graue Liste potenziell unfairer Vertragsbedingungen. In diesen Fällen soll der jeweilige Anbieter die Gelegenheit bekommen, nachzuweisen, dass seine Klauseln nicht unfair oder unzulässig sind. Die heute vorgelegte Richtlinie muss jetzt noch vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedsländern verabschiedet werden, um Gesetzeskraft zu erlangen. (map)