Österreichische Verwertungsgesellschaft will Vergütungspflicht für Hyperlinks

Die österreiche Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) setzt sich für eine Vergütungspflicht für Hyperlinks ein, die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen -- etwa eingebettete Musikvideos.

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Von
  • Volker Zota

Im Rahmen einer Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht hat die österreichische Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) einen vorausgefüllten Fragebogen an ihre rund 20.000 Mitglieder (Komponisten und Autoren) geschickt. Wie Futurezone berichtet, hat die AKM bei der Frage "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" nur die Antwortoption "Ja" übriggelassen; im Originaldokument gab es auch die Optionen "Nein" und "Keine Meinung". Darüber hinaus lag dem Fragebogen eine vorformulierte Antwort bei, die einen angemessenen Ausgleich für in fremde Webseiten eingebettete Musikvideos fordert, heißt es in dem Bericht.

In einer Stellungnahme gegenüber Futurezone differenzierte der Direktionsbereiches Recht der Verwertungsgesellschaft die Forderungen: So sehe man in dem Einbetten von Musikvideos eine urheberrechtlich relevante Handlung, während dies beim reinen Verlinken (also nicht Einbetten) eines solchen Inhalts auf einer anderen Webseite nicht der Fall sei.

Das hieße, dass beispielsweise auf der eigenen Webseite eingebettete YouTube-Video eine Erlaubnis der Rechteinhaber erfordern und mindestens nach dem Tarif für "Musik auf Websites mit Hintergrundcharakter" (PDF) vergütungspflichtig sein. Allerdings wolle man für eine endgültige Einschätzung die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes abwarten, der darüber entscheiden soll, ob durch das Einbetten von Online-Videos Urheberrecht verletzt.

Verwunderlich ist die Haltung der Verwertungsgesellschaft nicht, doch ob sie mit der Bevormundung ihrer Mitglieder auf Gegenliebe stößt, bleibt abzuwarten. Viele Künstler sehen in eingebetteten Musikvideos mehr Werbung als eine Einnahmequelle.

Bürgerrechtler halten selbst die Fragestellung in dem EU-Dokument für absurd und sehen schon darin eine beunruhigende Tendenz. An einer anderen Stelle des Dokuments wird nämlich gefragt, ob das "Betrachten einer Website [...] generell oder in bestimmten Fällen nur mit Erlaubnis de Rechteinhabers möglich sein?".

Die EU-Kommission hat die Befragung von Verbänden, Interessensgruppen und Nutzern, die ursprünglich bis zum 5. Februar laufen soll, um einen weiteren Monat verlängert. Wer sich daran beteiligen will, kann das sehr bequem auf der Webseite Fix Copyright! tun. (vza)