Journalisten-Verband fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich der Bespitzelungsaffäre bei der Telekom bezweifelt der Deutsche Journalisten-Verband, dass die Verbindungsdaten von Journalisten im gesetzlichen Rahmen verwendet werden.

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) unterstützt Bestrebungen nach Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. "Die Telekom-Affäre zeigt die Missbrauchsmöglichkeiten der gespeicherten Verbindungsdaten auf", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass es bei der Telekom mehr als ein Jahr lang "Fälle von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten" gegeben hat. Dabei soll es sich um Kontakte von Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten gegangen sein.

"Wer gibt Journalistinnen und Journalisten die Gewähr dafür, dass ihre Telefon- und E-Mail-Kontakte nur im eng umrissenen Rahmen des Gesetzes verwendet werden?", fragt Konken. Staatliche Behörden seien wegen der technischen Möglichkeiten der Telekommunikationsunternehmen nicht in der Lage, einen vollständigen Datenschutz zu garantieren. Dieser sei jedoch Voraussetzung für die Pressefreiheit.

Politiker der Oppositionsparteien FDP und Grüne haben vor dem Hintergrund der Telekom-Affäre dazu aufgefordert, der Deutsche Bundestag solle die zum Jahresanfang gesetzlich eingeführte Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung aufheben. Sie sieht vor, dass die elektronischen Verbindungsdaten sechs Monate lang bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden. Mit der Rechtmäßigkeit des Gesetzes befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht.

So unterschiedlich aber können die gezogenen Lehren aus der Telekom-Überwachungsaffäre sein: Während DJV, FDP und Grüne sowie die Datenschutzaktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen kompletten Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung fordern, sieht sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter wegen der Vorfälle bei der Telekom zu einer Forderung nach einer zentralen Datenbank für Verbindungsdaten veranlasst. Diese solle nach den Vorstellungen des BDK unter der Aufsicht des Datenschutzbeauftragten stehen. (anw)