Patentverwerter Intellectual Ventures scheitert in erster Runde gegen Google

Mit einer Patentverletzungsklage gegen Motorola Mobility ist der milliardenschwere Patentverwerter in der ersten Instanz nicht durchgekommen.

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Von
  • Christian Kirsch

Im Streit zwischen Patentverwerter Intellectual Ventures (IV) und dem Smartphone-Hersteller Motorola Mobility wegen der angeblichen Verletzung von sechs Patenten vor dem US-Bundesbezirksgericht in Delaware sollten Geschworene über drei davon nun entscheiden. Da sie sich nicht einigen konnten, musste Richterin Sue Robinson das Verfahren jetzt ohne Urteil beenden. IV hatte Motorola Im Oktober 2011 verklagt (PDF-Dokument).

Es ging um die US-Patente 6,557,054 (Method and system for distributing updates by presenting directory of software available for user installation that is not already installed on user station), 6,658,464 (User station software that controls transport, storage, and presentation of content from a remote source) und 7,120,462 (Portable computing, communication and entertainment device with central processor carried in a detachable handset), die nach der Auffassung von Intellectual Ventures unter anderem durch den von der bisherigen Motorola-Mutter Google betriebenen Play Store für Android-Programme verletzt werden. Nach Auffassung der Beklagten waren diese Schutzrechte ungültig.

Bereits 2004 hatte der damalige Eigentümer BTG Apple und Microsoft wegen der angeblichen Verletzung der Patente 6,557,054 und 6,658,464 verklagt. Mit dem Verkauf der Schutzrechte an die US-Firma Twintech E.U. wurden die Verfahren abrupt beendet. Über zwei weitere Patente aus der IV-Klage will das Gericht frühestens Anfang April 2014 entscheiden.

Das vom ehemaligen Microsoft-Manager Nathan Myhrvold gegründete Intellectual Ventures kündigte gegen die Entscheidung Berufung an. Google selbst gehört zu den Unternehmen, die insgesamt rund 5,5 Milliarden in die Firma investiert haben sollen. Es hat Motorola Mobility Ende Januar 2014 an den chinesischen Hardware-Hersteller Lenovo verkauft. Der Deal muss jedoch noch von den Kartellbehörden genehmigt werden. (ck)