US-Handelsaufsicht bestätigt Patentverletzungen des GPS-Chipherstellers SiRF

Im Streit um sechs geschützte Verfahren zur Verarbeitung von Navigationssignalen hat die US-Handelsaufsicht ITC eine vorherige Entscheidung teilweise bestätigt und will weitere Ansprüche Broadcoms erneut prüfen.

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Im Streit um geschützte Verfahren zur Verarbeitung von Navigationssignalen zwischen Chiphersteller Broadcom und dem GPS-Spezialisten SiRF hat die US-Kommission für den internationalen Handel (ITC) die zuvor ausgesprochene Empfehlung eines ITC-Richters teilweise bestätigt. Der Richter hatte im vergangenen August befunden, dass SiRF sechs von einer Broadcom-Tochter gehaltene Patente verletzt und ein Importverbot für betroffene Produkte empfohlen. Die Kommission hat am Freitag die Empfehlung des Richters für drei der strittigen sechs Patente bestätigt, will die anderen drei Ansprüche vor einer endgültigen Entscheidung allerdings noch einmal prüfen.

Nach der Feststellung durch den ITC-Richter hatte SiRF Einspruch eingelegt und eine Überprüfung durch die Kommission gefordert. Der GPS-Chiphersteller zeigte sich angesichts des Teilerfolgs und der weiteren Überprüfung der Ansprüche zufrieden. Auch Gegner Broadcom sieht sich durch das Kommissionsurteil bestätigt. Der Chiphersteller rechnet damit, dass die Kommission auch seine Ansprüche für die verbleibenden drei Patente anerkennen wird. Am 8. Dezember will die ITC eine abschließende Bewertung abgeben und über das Strafmaß befinden. Die Parteien sollen bis dahin zu möglichen Strafmaßnahmen Stellung nehmen.

Am vergangenen Freitag gab SiRF zudem den Abschluss eines Nichtangriffspakts mit Broadcom-Konkurrent Qualcomm bekannt. Beide Unternehmen haben sich demnach darauf verständigt, gegenseitig keine Patentansprüche geltend zu machen. (vbr)