Tea Party vs. NSA: US-Senator Rand Paul klagt

Nicht nur US-amerikanische Bürgerrechtsorganisationen versuchen der NSA mit Klagen zuzusetzen. Eine weitere Klage gegen die NSA-Spitzeleien stammt von Senator Rand Paul – Mitglied der Tea Party.

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Von
  • Monika Ermert
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Der republikanische Senator Rand Paul hat am gestrigen Mittwoch vor einem Gericht in Washington dagegen geklagt, dass die National Security Agency Metadaten von Telefonverbindungen sammelt. Paul, ein Tea-Party-Darling, dem Ambitionen auf eine Präsidentschaftskandidatur nachgesagt werden, sprach auf den Stufen des US District Court von einer "historischen Klage" und dem möglicherweise "größten Class-Action-Prozess der Geschichte".

Paul sieht den 4. Zusatz der US-Verfassung verletzt. Dieser soll US-Bürger vor willkürlicher Verfolgung durch den Staat schützen. Paul versicherte, er sei keineswegs gegen die NSA oder gegen Spionage. Das Gericht solle aber feststellen, dass die NSA nur mit Billigung eines öffentlichen, nicht eines geheimen Gerichtes so vorgehen dürfe.

Die NSA zieht ihre Überwachungsbefugnisse aus dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), dem US-Gesetz zum Abhören der internationalen Telekommunikation. Der im Geheimen agierende elfköpfige Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) ist dafür zuständig, die gesetzlichen Bestimmungen auszulegen.

US-Kommentatoren spekulieren nun, ob Paul mit seiner Klage erfolgreicher sein wird als andere Kläger. Ende Dezember war eine Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) abgeschmettert worden, weil die Organisation nicht betroffen sei. Durch die von Whistleblower Edward Snowden möglich gewordenen Einblicke in die massenhaften Sammlung von Telefondaten aller Verizon-Kunden im vergangenen Sommer hatte sie einen neuen Angriffspunkt gefunden, schließlich gehört sie selbst zu den Verizon-Kunden.

Richter William H. Pauley III wies die Klage aber mit der Begründung ab, dass das Sammeln und Speichern der Daten im Sinne des Paragraphen 215 des Patriot Act rechtmäßig sei. Die ACLU legte dagegen Berufung ein und verweist auf den Widerspruch zur Entscheidung in einem weiteren laufenden Fall.

Der Washingtoner Richter Richard J. Leon erklärte in der Klagesache von Larry Klayman, Gründer von Judicial Watch/Freedom Watch, Mitte Dezember das NSA-Programm für verfassungswidrig. Gegen dieses Urteil hat das US-Justizministerium Berufung eingelegt. Weitere Klagen hat die Electronic Frontier Foundation in San Francicso eingereicht.

Die ACLU richtet besonderes Augenmerk auf einen derzeit vor einem Gericht laufenden Prozess gegen einen Terrorverdächtigen aus Colorado, in dem die Staatsanwälte erstmals offen Daten aus der Auslandsüberwachung einbringen. Dessen Anwälte berufen sich nun auf das Verwertungsverbot dieser Überwachungsprotokolle.

Noch gibt es nicht viele Details über die Klage von Paul, allerdings wird über sie auch schon gestritten. Paul und seinem Tea-Party-Mitstreiter Cuccinelli wird vorgeworfen, die Vorarbeit des früheren Anwalts von Ronald Reagan, Bruce Fein, plagiiert zu haben. Fein hatte die Klage laut US-Medienberichten juristisch vorbereitet. (kbe)