Französisches Parlament stimmt für Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen

Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht zum Freitag den Gesetzesentwurf zum Kappen der Internetverbindung bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet.

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Mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP hat die französische Nationalversammlung in der Nacht zum Freitag den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, der bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen auch das Kappen der Internetverbindung erlaubt. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit in Grundzügen den Vorschlägen der Regierung und des Senats. Die Sozialisten und andere oppositionelle Parteimitglieder stimmten gegen das Vorhaben mit dem Titel "Schöpfung und Internet". Französischen Medienberichten zufolge waren beim abschließenden Votum kurz vor Mitternacht nach einer rund 40-stündigen, über mehrere Woche verteilten heftigen Debatte aber nur noch rund 16 Parlamentarier anwesend.

Internetnutzer riskieren in Frankreich künftig gemäß dem auch in Großbritannien diskutierten "Three Strikes"-Ansatz die Abschaltung ihres Anschlusses, wenn sie wiederholt illegal geschützte Werke etwa aus Tauschbörsen herunterladen. Nach zwei Warnungen per E-Mail oder per Brief soll ein Surfer, dem die geplante Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) bei Rechtsverletzungen auf die Schliche kommt, zunächst zwei Monate –und gegebenenfalls bei weiteren Verstößen ein Jahr lang – vom Internet abgekoppelt werden. Ein auch von UMP-Abgeordneten unterstützter Antrag, statt einer Abschaltung eine Geldstrafe zu verhängen, fand keine Mehrheit.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Conseil Constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, geprüft werden. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hofft, dass das "ungenaue, absurde, gefährliche und nicht durchsetzbare Gesetz" dabei durchfällt und die "Monsterbehörde" HADOPI noch verhindert werden kann. Gegner des Vorstoßes setzen auch auf das EU-Parlament, das im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets bisher gegen Internetsperren ohne Richterbeschluss kämpft.

Das "Forum der Rechteinhaber", ein Zusammenschluss der Buch-, Film-, Spiele- und Musikwirtschaft, begrüßte den Parlamentsbeschluss. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", erklärte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). An dem verabschiedeten Warnverfahren sollte sich die deutsche Politik ein Bespiel nehmen, ergänzte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Zum "Three Strikes"-Modell und den möglichen Internet-Sperren gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer siehe auch:

(Stefan Krempl) / (vbr)