NSA-Affäre: EU-Datenschützer drängt auf Einhaltung der Grundrechte

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat der EU-Kommission ins Gewissen geredet, angesichts der massenhaften Überwachung europäischer Bürger "ambitionierter" zu sein und das bestehende Recht durchzusetzen.

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Der eueropäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx unterstreicht angesichts der NSA-Affäre, EU-Bürger müssten sich des Schutzes ihrer Rechte sicher sein können.

Die Pläne der EU-Kommission, im Lichte der NSA-Affäre wieder "Vertrauen" in die transatlantischen Datenflüsse herzustellen, seien nicht schlecht, schreibt EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Es gehe aber nicht nur darum, den Bürger und Unternehmen angesichts der umfassenden Netzspionage durch Geheimdienste Zuversicht zu vermitteln. Zunächst sei den bestehenden Rechten auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Informationen, die tief im EU-Recht verankert seien, Rechnung zu tragen.

Hustinx bedauert daher, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die Aufmerksamkeit nicht stärker auf die Auswirkung der Spionagetätigkeiten auf die bestehenden rechtlichen Instrumente gelegt hat. Selbstverständlich sei die Brüsseler Regierungseinrichtung gesetzlich verpflichtet, das bestehende europäische Datenschutzrecht korrekt anzuwenden und zu verteidigen. Dies beziehe sich auch auf Instrumente zum transatlantischen Datentransfer wie das umstrittene Safe-Harbour-Abkommen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Dessen Prinzipien sollten überprüft und gestärkt werden, vertritt der Experte hier weiter seine bisherige, hinter den Forderungen des EU-Parlaments zum Aussetzen des Vertrags zurückbleibenden Linie. Der Kontrolleur legt Brüssel aber nahe, der US-Regierung "strengere zeitliche Vorgaben" zu machen, bis wann diese Vorschläge zum Abstellen der zu Tage getretenen Schwachpunkte der Übereinkunft vorlegen solle. Die Kommission will Washington dafür bis zum Sommer Zeit lassen.

Hustinx erinnert die Brüsseler Regierungsinstitution zudem daran, dass Ausnahmen zum Beschränken von Grundrechten im Namen der nationalen Sicherheit nur zulässig seien, wenn sie "unbedingt erforderlich und verhältnismäßig" seien und sich auf Linie der obersten europäischen Rechtsprechung befänden.

Zugleich drängt er erneut auf eine rasche Verabschiedung der geplanten EU-Datenschutzreform. Diese müsse "für Klarheit und Kohärenz sorgen", insbesondere bei Bedingungen für Übermittlungen und der Verarbeitung personenbezogener Informationen zur Strafverfolgung und zum Beilegen internationaler Rechtskonflikte. "Von politischen und wirtschaftlichen Interessen getriebene Versuche", das Projekt zu unterwandern und die Bürgerrechte einzuschränken, seien zu stoppen.

Der Niederländer unterstreicht, dass sich Nutzer in einer demokratischen Gesellschaft sicher sein können müssten, "dass ihre Rechte auf Privatsphäre, Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und Schutz ihrer personenbezogenen Daten geachtet werden". Es sei unabdinglich, dass diese Prinzipien sich sowohl in laufenden Gesetzessinitiativen als auch in künftigen, strengeren Abkommen und rechtlichen Rahmenwerken widerspiegelten. Dies habe die Kommission etwa auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA oder ein allgemeines Datenschutzabkommen zu beherzigen. (jk)