Berliner Firma verklagt Google wegen Patentverletzung

Art+Com sieht ein US-Patent, das 2015 auslaufen dürfte, durch Google Earth verletzt. In Europa hatte die Firma das beantragte Schutzrecht vor zehn Jahren nicht erhalten.

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Von
  • Christian Kirsch

Mitte der 1990er Jahre arbeitete die Berliner Firma Art+Com an einer Software zur Visualisierung der Erdoberfläche unter dem Namen "TerraVision". Damals kooperierte sie eng mit dem Hardware-Hersteller Silicon Graphics (SGI), auf dessen Onyx-Maschinen das Programm lief. TerraVision existiert heute noch und steht als Open-Source-Programm unter der Mozilla-Lizenz.

Bereits 1995 beantragte Art+Com in Deutschland und später beim Europäischen Patentamt ein Patent. Es wurde jedoch nie erteilt: Die Prüfer hatten Zweifel am Neuigkeitswert, und die Firma stieg schließlich durch Nichtzahlen von Gebühren aus dem Verfahren aus. In den USA bekam sie das Schutzrecht jedoch erteilt. Die letzte Fassung dort läuft unter dem Kürzel RE44,550 (Method and device for pictorial representation of space-related data) und wurde Ende 2013 ausgefertigt. Das Patent dürfte jedoch dort 2015 auslaufen.

Es beschreibt die Darstellung von 3D-Daten auf einem Bildschirm, wobei der Betrachter seine Position und den Blickwinkel modifizieren kann. Die 42 einzelnen Ansprüche scheinen immer nur Verfahren zu erläutern. Man könnte also die Frage stellen, ob es sich um ein "Computerprogramm als solches" handelt, für das es in Europa keinen Patentschutz gibt.

In den USA jedenfalls sind Verfahren und Methoden grundsätzlich durch Patente schützbar, und dort klagt Art+Com nun gegen Google wegen Verletzung seines Patents. Die Klageschrift (PDF-Dokument) für das US-Bundesbezirksgericht in Delaware (AZ 1:14-cv-00217) verweist darauf, dass seinerzeit bei SGI beschäftigte Ingenieure inzwischen für Google Earth arbeiten und dass es bis Anfang 2007 Verhandlungen über eine Lizenzierung des Patents durch Google gab. Die angebotene Summe war Art+Com jedoch zu niedrig.

Mit ihrer Klage will die Firma nicht nur den in solchen Fällen üblichen Schadenersatz in Höhe einer "angemessenen Lizenzzahlung" durchsetzen. Sie geht vielmehr von einer vorsätzlichen Patentverletzung durch Google aus und verlangt eine erhöhte Entschädigung nach § 284 des US-Patentgesetzes. Diese Summe darf bis zum Dreifachen der angemessenen Lizenzzahlung betragen. (ck)