Breitband-Speedtest: Telekom-Konkurrenten kritisieren Transparenz-Vorschläge der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat eine Verordnung entworfen, mit der Verbraucher besser über die von ihnen beanspruchten Dienste informiert werden sollen. Die TK-Branche hätte lieber eine Selbstverpflichtung und kritisiert insbesondere die Passagen zum Speedtest.

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Die Bundesnetzagentur will Verbrauchern mehr Transparenz über ihre Breitbandanschlüsse verschaffen und hat dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Kritik daran kommt prompt von Konkurrenten der Deutschen Telekom, die im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und im Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) organisiert sind. Unisono begrüßen sie grundsätzlich die Initiative der Regulierungsbehörde, stoßen sich aber daran, dass sie die von der Branche entworfene Selbstverpflichtung für mehr Transparenz im Endkundenmarkt nicht angenommen habe und stattdessen eine Verordnung anstrebt.

Der BREKO sieht als besonders kritisch an, dass die Bundesnetzagentur ein Messverfahren für Breitbandverbindungen plant, das wohl weiterhin auf einem Onlinetest basieren soll. Dieser sei nur nur sehr begrenzt aussagekräftig. Stattdessen sei es besser, zwischen Modem oder Router beim Verbraucher und einer definierten Gegenstelle im Backbone des Anbieters zu messen. Dabei würden Störeinflüsse beim Kunden, aber auch Verzögerungen durch problematisches Routing bei einem Online-Test ausgeschlossen. Die Kunden hätten auch anbieterübergreifend eine objektive Vergleichsgrundlage.

Auch der VATM argumentiert in diese Richtung, weist aber darauf hin, dass die Bundesnetzagentur unternehmensseitige Messverfahren nicht ausgeschlossen habe. Bedauerlich sei, dass die Regulierungsbehörde nicht auf das Angebot der Branche für branchenweite Messverfahren für Mobilfunk und Festnetz eingegangen sei. Diese beruhten auf internationalen Standards.

Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Anbieter den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten hinweisen müssen, seine Bandbreite zu messen. Dazu will die Bundesnetzagentur selbst einen Speedtest entwickeln und anbieten, Anbieter können aber auch eigene Messverfahren bereit stellen. Anbieter sollen auch verpflichtet werden, den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitzuteilen, damit sie beispielsweise eigene Router nutzen können. Dazu äußern sich die Verbände in ihren Mitteilungen nicht, ebenso nicht dazu, dass sie die Kunden besser über Mindestvertragslaufzeit und möglichen Anbieterwechsel informieren sollen.

VATM und BREKO versprechen, sich an dem weiteren Verfahren zu beteiligen. Bis zum 31. März haben sie Zeit, ihre Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf abzugeben. (anw)