Experte fordert nach Telekom-Affäre Kontrolle der Daten durch Kunden
Herbert Kubicek, Professor für angewandte Informatik an der Uni Bremen, schlägt vor, die Betroffenen gespeicherte Daten und Zugriffe auf sie selbst kontrollieren zu lassen: "Sie haben ja bereits ein Auskunftsrecht über ihre Daten."
Nach der Bespitzelungsaffäre bei der Telekom hat ein Experte die Kontrolle der bei Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten durch die Kunden gefordert. "Mein Vorschlag ist, die Betroffenen dies selbst kontrollieren zu lassen. Sie haben ja bereits ein Auskunftsrecht über ihre Daten." Dies sagte der Professor für angewandte Informatik an der Universität Bremen, Herbert Kubicek, heute in einem dpa-Gespräch. Bei der Einführung eines zentralen Melderegisters in Belgien sei gesetzlich verankert worden, dass die Menschen nicht nur ihre Daten, sondern auch Zugriffe anderer Behörden auf diese einsehen können.
"Es geht um die Frage, wie die Telekom das verlorengegangene Vertrauen in die Datenspeicherung zurückgewinnen kann", sagte Kubicek. Ein Verfahren wie in Belgien "schafft maximale Transparenz". Durch eine Einsicht in diese Log-Dateien könne jeder selbst sehen, wer zugegriffen hat. Dann könne man durch die Landes- oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz prüfen lassen, ob dies auch rechtmäßig war. Zudem stellen die Unternehmen die Daten für Abrechnung ja ohnehin einmal im Monat zur Verfügung. "Bei einem solchen Verfahren wäre den Telekom-Managern relativ schnell eine Bespitzelung aufgefallen."
Eine Zwangsprotokollierung solcher Zugriffe bei internen Telekommunikationsanlagen gebe es bereits in anderen Firmen. "Es gibt Vereinbarungen mit Betriebsräten, dass jeder Zugriff protokolliert werden muss. So kann festgestellt werden, ob Arbeitgeber Mitarbeiter ausspionieren. Dies war bei der Telekom nicht der Fall." Der Knackpunkt sei eine Zwangsprotokollierung solcher Zugriffe.
"Technisch ist so etwas überhaupt kein Problem", sagte der Wissenschaftler. Es würde sicherlich ein paar 100.000 Euro kosten, aber wegen der Vorratsdatenspeicherung müsste die Datenbanksoftware ohnehin aktualisiert werden. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung trat am 1. Januar in Kraft. Telekommunikationsunternehmen müssen seither alle Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern. Dabei geht es aber nur um die Daten und nicht um die Inhalte der Gespräche.
"Gemessen an dem Schaden, den ein solcher Vertrauensverlust wie jetzt bei der Telekom hat, sind solche Investitionen in jedem Fall angemessen", sagte Kubicek. Allerdings kenne er im Telekommunikationsbereich noch kein Unternehmen, das dies seinen Kunden ermöglicht.
Ausgenommen von solch einer Möglichkeit der Dateneinsicht seien natürlich weiterhin Zugriffe bei Ermittlungsverfahren. "In der Praxis haben die Sicherheitsdienste und Staatsanwaltschaften immer auf richterlichen Beschluss die Möglichkeit, Daten einzusehen", sagte der Informatikprofessor. Solange ein Verfahren laufe, seien die Log-Dateien für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Abschluss der Ermittlungen müssten sie dann angezeigt und damit auch im Nachhinein überprüfbar werden.
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(Oliver Pietschmann, dpa) / (anw)