Wikileaks.de: Denic wehrt sich gegen Sperr-Vorwurf

Laut Denic-CEO Sabine Dolderer sind die Vorwürfe des deutschen Wikileaks-Projekts, wonach wikileaks.de "ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle Denic gesperrt" wurde, nicht zutreffend. Auch der Provider hat sich jetzt geäußert.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Registrierungsstelle für .de-Domains, die in Frankfurt ansässige Denic, wehrt sich gegen Vorwürfe der Betreiber der deutschen Ausgabe des Wikileaks-Projekts, wonach wikileaks.de am 9. April "ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle Denic gesperrt" worden sei. In einer Pressemitteilung hatten die Wikileaks-Betreiber erklärt, die deutschen Behörden versuchten damit offenbar, "eine ganze Presseorganisation wegen einem von hunderttausenden Dokumenten zu schließen".

Auf wikileaks.de war Mitte März eine nicht-öffentliche Zensurliste der Australian Communications and Media Authority (ACMA) veröffentlicht worden, auf der mehr als eintausend Internet-Angebote mit angeblich kinderpornografischen Inhalten verzeichnet waren. Kurze Zeit später fand beim Inhaber der Domain wikileaks.de eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften statt.

Nachdem die Registrierungsstelle für Rückfragen zunächst nicht zu erreichen war, teilte Denic-CEO Sabine Dolderer heise online jetzt mit, dass die "angebliche Sperrung seitens der Denic in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden" habe. Vielmehr sei am 9.4. durch den Provider mitgeteilt worden, "dass die Domain nicht mehr durch ihn verwaltet wird". In solchen Fällen könne der Domain-Inhaber "die Domain zu einem anderen Provider umziehen (Providerwechsel beauftragen), die Domain bei DENICdirect belassen oder aber auch die Domain löschen".

Warum das Kundenverhältnis zwischen dem Provider und dem Domain-Inhaber beendet wurde, die Domain also "in Transit" gegangen sei, "entzieht sich dabei unserer Kenntnis", schreibt Dolderer in einer E-Mail. Gründe könnten zum Beispiel sein, "dass der Vertrag mit dem Kunden gekündigt ist, dass die Bezahlung aussteht, ...". Der Denic habe bis zum 12. April "keinerlei Providerwechselauftrag oder eine andere Information des Domaininhabers" vorgelegen, wie die Domain zukünftig verwaltet werden soll. Insoweit könne die Denic "im Moment nicht (sinnvoll) tätig werden".

"Aber seinen Provider oder die DENIC zu kontaktieren ist sicher weniger spektakulär, als eine Pressemitteilung mit ungeprüften Anschuldigungen rauszugeben", wirft Dolderer den Wikileaks-Betreibern vor. Der Inhaber der Domain wikileaks.de, Theodor Reppe, erklärte unterdessen gegenüber ORF.at, er wisse gar nichts zu dem Thema und sei bisher auch nicht informiert worden. Der fragliche Provider teilte heise online heute jedoch schriftlich mit, man habe den Vertrag bereits Anfang Dezember 2008 "fristgerecht und mit entsprechendem Vorlauf zum 30. März 2009 gekündigt." Grund sei "nicht vertragsgemäßes Verhalten" gewesen.

In dem Kündigungsschreiben sei ebenfalls darauf hingewiesen worden, was mit Domains, die bis zum Kündigungsdatum nicht umgezogen wurden, passieren würde: "Domains, welche bis zum 31.03.2009 nicht umgezogen sind, werden von uns an die Vergabestelle zurückgegeben oder entsprechend gekündigt." Die Domain sei dann am 9. April in den Abendstunden durch den Provider an die Denic übergeben worden. Zeitgleich seien die Nameserver für diese Domain abgestellt worden.

Die Übergabe in den Transit sei "weder eine Folge der Hausdurchsuchung vom 24. März 2009 beim Domaininhaber der Domain, noch eine Anordnung einer deutschen Behörde oder eine willkürliche Zensur durch uns. Vielmehr ist die Nichterreichbarkeit das Versäumnis des Domaininhabers sich rechtzeitig einen neuen Provider zu suchen", schreibt Beasts Associated. Auch der genannte zeitliche Ablauf zeige deutlich, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Kündigung des Vertrages, die Rückgabe der Domain in den Transit und den Ereignissen der vergangenen Wochen gebe.

Wikileaks sieht in der Veröffentlichung der australischen Zensurliste einen Beitrag zur umstrittenen Diskussion um Websperren als Mittel zur Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. So wollen fünf der acht großen deutschen Zugangsprovider voraussichtlich noch in dieser Woche einen Vertrag unterzeichnen, der vorsieht, dass der Zugriff auf Internetseiten mit illegalen Inhalten auf Grundlage einer vom Bundeskriminalamt erstellten und aktualisierten Sperrliste künftig unterbunden wird.

Allerdings ist eine Prüfung, ob die Liste tatsächlich nur illegale Angebote umfasst, nicht möglich: Da sie Links auf Kinderpornografie enthält, soll sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen. Niemand kann also etwa kontrollieren, ob einmal gesperrte Seiten nach Entfernung von beanstandeten Inhalten wieder freigeschaltet werden. Bei Analysen von Sperrlisten anderer Länder (die wie die australische Liste im Internet aufgetaucht waren), hatte sich gezeigt, dass dort viele Adressen verzeichnet waren, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.

Zur geplanten Sperrung von Webinhalten siehe auch den c't-Artikel:

(pmz)