Copyright-Verstoß: Google muss Anti-Islam-Video aus YouTube entfernen

Ein US-Berufungsgericht hat den Internetkonzern angewiesen, den Clip "Innocence of Muslims" nicht mehr auf seinem Videoportal abrufbar zu halten. Eine Darstellerin hatte wegen Copyright-Verstoßes geklagt.

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Google darf einen rund vierzehnminütigen Filmtrailer, der muslimische Glaubensinhalte angreift, nach einer eineinhalbjährigen Kontroverse nun doch vorerst nicht mehr auf der Videoplattform YouTube anbieten. Ein US-Berufungsgericht in Kalifornien, der Ninth Circuit Court of Appeals, hat am Mittwoch einem Antrag auf einstweilige Verfügung einer Schauspielerin stattgegeben, die in dem Clip einige Sekunden lang auftritt und dadurch mittlerweile ihr Copyright verletzt sieht.

Statt des Clips zeigt YouTube nun dieses Schild, in dem die Plattform ankündigt, gegen das Urteil vorzugehen.

(Bild: YouTube )

Der Spot mit dem Titel "Innocence of Muslims" löste im Herbst 2012 vor allem in islamisch geprägten Ländern heftige Proteste und teils blutige Ausschreitungen aus. YouTube konnte in dem Clip keinen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen feststellen. Unter Berufung auf das Recht auf Meinungsfreiheit entschloss sich die Plattform, das Video nicht generell zu zensieren. Sie sperrte den Film aber zumindest zeitweise für Ägypten, Libyen und weitere Länder im Nahen Osten. Die Regierungen von Pakistan und Bangladesch ließen das Portal kurz darauf komplett blockieren.

Der Macher des Clips, der zwischenzeitlich wegen anderer Vergehen verhaftete US-Bürger Mark Basseley Youssef alias Sam Bacile, hatte gegenüber der Klägerin Cindy Lee Garcia dem Gericht zufolge vorgetäuscht, es gehe um einen harmlosen Abenteuerfilm aus dem Genre "Schwert und Sandalen". 500 US-Dollar erhielt die Darstellerin fürs Mitspielen. In dem Spot wurde ihr dann aber die besonders kontroverse Frage in den Mund gelegt, ob der Prophet Mohammed eventuell Kinder unsittlich belästige. Sie erhielt Todesandrohungen, als der Film einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Garcia versuchte zunächst vergeblich, Youssef dazu zu bewegen, ihren Part herauszuschneiden. Als sie damit auch vor Gericht nicht weiterkam, warf sie Google in einer Klage vor, gegen ihr Copyright verstoßen zu haben. Die US-amerikanische Variante des Urheberrechts enthält eigentlich keine Komponente, die sich auch auf den Schutz der Persönlichkeit des Künstlers bezieht. Sie unterscheidet sich damit von der Tradition europäischer Staaten wie Deutschland oder Frankreich. Der Vorsitzende Richter Alex Kozinski befand nun aber, dass die Leistung eines Schauspielers durchs Copyright zu schützen sei, solange diese "einen minimalen Grad an Kreativität" aufweise.

Für Kozinski steht außer Frage, dass Garcias Darbietung diese sehr geringfügigen Anforderungen erfüllt. Sie könne zwar nicht das Copyright an der gesamten kleinen Szene beanspruchen, in der sie zu sehen sei, auch nicht an den ihr in den Mund gelegten Worten oder ihr aufgetragenen Handlungen oder dem diesen zugrundeliegenden Drehbuch. Ihr "eigener Beitrag" zu dem Filmausschnitt sei aber prinzipiell schützenswert.

Das Gericht müsse nun nicht entscheiden, ob jeder Schauspieler mehr oder weniger automatisch einen Copyright-Anspruch auf seine Darbietung in einem Bewegtbild habe, führte Kozinski aus. Es reiche, dass Garcia sich mit ihrem konkreten Schutzwunsch wohl durchsetzen werde, auch wenn die ganze Angelegenheit "ziemlich streitig" sei. Selbst wenn Youssef mit einer breiten Lizenz der Klägerin ihre Rechte abgekauft hätte, würde dies nichts an der Sachlage ändern. Der hochgeladene Spot unterscheide sich so radikal von allem, was Garcia nach den Ankündigungen des Produzenten zu erwarten gehabt hätte, dass das Ergebnis niemals als lizenzrechtlich autorisiert gelten könne.

Der an der Entscheidung beteiligte Richter N.R. Smith meinte dagegen, dass die Rolle der Klägerin vernachlässigbar sei und sich darauf kein Copyright-Anspruch begründen lasse. Er erinnerte daran, dass die Liste der vom US-Kongress geschützten Werke auf gänzlich andere Leistungen ausgerichtet sei als auf die individuelle Leistung einer einzelnen Schauspielerin. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen.

Das Berufungsgericht hat den Fall nun an die niedere Instanz zurückverwiesen. Diese soll anhand der Vorgaben endgültig entscheiden, ob Google das Video von YouTube fernhalten muss. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hofft, dass sich das Blatt dabei oder spätestens vor dem Supreme Court noch einmal wendet. Ihrer Meinung nach sie die Anordnung das beste Beispiel dafür, "wie Copyright-Maximalismus über die freie Rede triumphiert". Verfassungsrechtliche Bedenken hätten die Berufungsrichter offenbar gar nicht im Blick gehabt und ihren Beschluss auf sehr zweifelhafte Argumente gebaut. Google hat will beantragen, dass der Fall durch eine erweitere Richterbank des selben Berufungsgerichts überprüft wird. (anw)