IPCom scheitert mit Milliardenklagen gegen Apple und HTC

Mit dem Versuch, von dem iPhone-Hersteller 1,57 Milliarden Euro wegen Patentverletzung einzuklagen, kam der Patentverwerter in der ersten Instanz nicht durch.

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Von
  • Christian Kirsch

Dass das Europäische Patentamt (EPO) sein UMTS-Patent EP1841268 (Access of a mobile station to a random access channel in dependence of its user class) erst vor Kurzem erstinstanzlich bestätigte, half dem Patentverwerter IPCom vor dem Landgericht Mannheim nicht. Die Richter wiesen seine Klage gegen Apple auf Schadenersatz in Höhe von fast 1,6 Milliarden Euro ab (Az 2 O 53/12 und 2 O 95/13). Auch mit einer Klage gegen HTC wegen desselben Patents scheiterte IPCom.

Das Patent sichert Polizei und Rettungskräften bei Netzüberlastung einen bevorzugten Zugang zum Mobilfunknetz. IPCom übernahm es 2007 mit mehreren hundert anderen von Bosch. Vor dem Europäischen Patentamt hatten Nokia, HTC, Apple, Vodafone und der Netzwerkausrüster Ericsson versucht, es zu kippen. Nokia streitet sich in mehreren Ländern mit IPCom und will das Patent durch andere Verfahren umgangen haben.

Laut IPCom sei das jedoch nicht möglich, da die Technik essenziell für den UMTS-Standard ist. Trifft das zu, dürften allerdings die Chancen auf Schadenersatz in der ursprünglich verlangten Höhe gering sein. Denn üblicherweise verpflichten sich die Besitzer standardessenzieller Patente, diese zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu lizenzieren. Ob Milliardenforderungen als "fair" gelten, ist strittig.

Sowohl für den Kläger als auch für die Gegner des Patents ist der Streit darum mit der jetzigen Entscheidung nicht beendet: IPCom dürfte in die nächste Instanz gehen, und die Gegner des Patents können vor dem EPO eine weitere Runde einläuten.

In Großbritannien klagt IPCom wegen der Verletzung des Patents gegen HTC. Das dortige Patentgericht wollte das Verfahren ursprünglich bis zur EPA-Entscheidung ruhen lassen, was der High Court jedoch untersagte. Das Verfahren wird jedoch erst 2015 fortgesetzt.

[Update 28.02.2014 12:25]:

Der unterlegene Patentverwerter IPCom kündigte umgehend Berufung gegen die Urteile zugunsten von Apple und HTC an. IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter erklärte gegenüber dpa: "Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert." Mehrere Gerichte hätten zuvor anders entschieden. Das EPA, erklärte Frohwitter, habe "unsere Lesart des Patents, die wir auch dem LG Mannheim gegenüber dargelegt haben, ausdrücklich bestätigt".

Bei Apple war inoffiziell zu hören, dass die Entscheidung des Mannheimer Gerichts mit Freude und Erleichterung aufgenommen worden sei

Mit einer Berufung von IPCom wäre nun das Oberlandesgericht Karlsruhe am Zug. Die Handy-Hersteller können ihrerseits versuchen, das Patent vom Bundespatentgericht für unwirksam erklären zu lassen – dieses Gericht ist für die Geltung von Patenten in Deutschland zuständig. (ck)