Gericht bestraft Handel mit gefälschten Windows-CDs

Zwei Computerhändler aus Nürnberg und München wurden wegen Handels mit gefälschter Software zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.

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Das Amtsgericht Nürnberg hat zwei Computerhändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung jeweils zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt (AZ: 432 Ls 503 Js 1447/06). Laut Microsoft hat der Nürnberger Händler mehr als 8500 gefälschte CD-ROMs mit Microsoft Windows XP Professional und die dazugehörigen Handbücher in Russland kopieren lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Dieser habe den Datenträgern gebrauchte Microsoft-Echtheitszertifikate zugefügt und die CDs zum Fünffachen des Einkaufspreises angeboten.

Der Münchner Händler habe die Echtheitszertifikate (so genannte Certificate of Authenticity Label, "CoA Label") von gebrauchten Computern mit Fön und Messer abgelöst und den Datenträgern beigelegt. "COAs sind keine Lizenzen, sondern Echtheitszertifikate", erläutert Microsoft-Rechtsanwältin Swantje Richters. Diese befänden sich bei Originalware auf der Umverpackung oder bei vorinstallierter Software auf dem Gehäuse des Computers mit der vorinstallierten Software. "COAs dienen als Herkunftshinweis und beziehen sich immer auf die Ware, auf der sie von Microsoft oder den von Microsoft autorisierten Unternehmen angebracht wurden. Wer COAs ablöst und zusammen mit anderen Microsoft Produkten verkauft, täuscht seine Kunden darüber, wer die Echtheit garantiert."

Die CDs seien mehrfach weiterverkauft worden, bis ein Händler erkannt habe, dass es sich um Fälschungen handelte. Der Münchner Händler war laut Microsoft wegen dieser Verkäufe bereits vom Landgericht München in einem Zivilverfahren zur Zahlung von über 750.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler muss demnach Schadenersatz im sechsstelligen Bereich leisten. Microsoft erwartet weitere Verurteilungen anderer Beteiligter. (anw)