AGB-Änderung: Dropbox will direkte Klagen verbieten

Künftig soll es standardmäßig nur noch möglich sein, bei Streitigkeiten mit dem Cloud-Dienst vor ein Schiedsgericht zu ziehen. Immerhin ist erlaubt, dem zu widersprechen – allerdings muss man sich beeilen.

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Der populäre Cloud-Speicherdienst Dropbox hat bereits im Februar in einem knappen Blogposting angekündigt, seine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu verändern. Darin steckt juristischer Sprengstoff: Das Unternehmen will mit den offiziell zum 24. März in Kraft tretenden neuen "Terms of Services" Klagen vor regulären US-Gerichten verhindern.

Stattdessen soll es künftig standardmäßig nur noch möglich sein, Rechtsstreitigkeiten durch eine Schiedsstelle zu lösen, nach dem sogenannten Arbitration-Verfahren. Dies sei "ein schnellerer und effizienterer Weg", erklärt Dropbox wörtlich. Man sehe dies als "gute Alternative" zur amerikanischen Gerichtsbarkeit, in der Prozesse "Monate oder sogar Jahre" dauern könnten. In den neuen Bedingungen sind außerdem Sammelklagen ausdrücklich verboten. Stattdessen muss jeder Disput "auf individueller Basis" geregelt werden. Selbst Sammelschiedsgerichtsverfahren will Dropbox ausschließen.

Name eintragen, einmal klicken: Der Opt-Out aus der Schiedsgerichtsklausel ist zum Glück simpel.

Möglich soll es bleiben, bei Streitsachen von geringem Wert vor einen ordentlichen "Small Claims Court" zu ziehen. Klagen, mit denen allein die "unautorisierte Verwendung oder der Missbrauch des Dienstes" sowie ein Ende einer "Verletzung geistigen Eigentums" erreicht werden sollen, bleiben ebenfalls erlaubt – sowohl durch Dropbox als auch durch Nutzer.

Als Institution für die Schiedsgerichtsbarkeit hat sich Dropbox die American Arbitration Association (AAA) ausgesucht. Der Cloud-Dienstleister ist nicht das einzige Unternehmen, das auf die Dienste von Schiedsgerichten setzt. So versuchen etwa US-Telekommunikationsanbieter seit Jahren, in ihren Verträgen das Anrufen ordentlicher Gerichte zu verhindern.

Immerhin muss man nicht zustimmen, dass Dropbox seine Bedingungen in diesem Bereich einseitig ändert. Über ein Opt-Out-Formular ist es möglich, nach Eingabe der Accountdaten und des Namens zu widersprechen. Dies ist allerdings nur noch rund 20 Tage möglich.

Ob diese AGB mit dem Zwang für Schiedsgerichtsverfahren auch für deutsche Nutzer wirksam werden, ist unter Juristen umstritten. Teilweise wird dies jedoch bejaht.

Änderungen nahm Dropbox auch an seinen Datenschutzbedingungen vor. Diese decken nun auch die bereits veröffentlichten "Richtlinien für behördliche Anfragen" ab. (bsc)