Apple vs. Samsung: Hohe Geldstrafe, kein Verkaufsverbot, Berufung

Stunden, nachdem das endgültige Urteil im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung vorlag, hat Samsung Berufung dagegen eingelegt. Mit dem Spruch blieb Richterin Koh bei ihrer bisherigen Position.

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Von
  • Christian Kirsch

Bereits im August 2012 entschieden die Geschworenen Im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung. Nach mehreren Runden von Einsprüchen, Berufungen und Beschlüssen hat nun Richterin Lucy Koh das endgültige Urteil der ersten Instanz verkündet.

Darin lehnte Koh wie bereits zuvor Verkaufsverbote gegen Samsung-Geräte ab. Allerdings blieb es im Wesentlichen bei der von der Jury festgesetzten Schadenersatzzahlung für den südkoreanischen Konzern: Er soll Apple 929 Millionen US-Dollar überweisen. Die Geschworenen hatten dem iPhone-Hersteller etwas über eine Milliarde zugesprochen.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Nur wenige Stunden nach Kohs Urteil legte Samsung dagegen Berufung bei der nächsten Instanz ein. Dabei dürfte es sowohl um die Höhe des Schadenersatzes gehen als auch um die gegen Apple vorgebrachten Patente: Mit keinem einzigen davon war das Unternehmen in dem Verfahren erfolgreich, während sein Gegner wegen der Verletzung seiner Schutzrechte und vor allem seiner Geschmacksmuster den üppigen Schadenersatz zugesprochen bekam.

Ende März 2014 stehen sich die beiden Kontrahenten in einem zweiten Patentprozess vor derselben Richterin erneut gegenüber. Ein von ihr verlangtes Mediationsverfahren war im Februar gescheitert. (ck)