Internet-Sperren für Urheberrechtsverletzer bleiben auf der EU-Agenda

Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten dürften nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden, forderten die EU-Parlamentarier. Ein Kompromissvorschlag soll diesen Grundrechtsschutz für Nutzer nun abschwächen.

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Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden. Ein entsprechendes Papier, das heise online vorliegt, hat die für die Zugangsrichtlinie zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Catherine Trautmann, in Abstimmung mit ihren Schattenberichterstattern dem Ministerrat vorgelegt. Dem gehen die deutlichen Zugeständnisse bei dem seit Langem heftig umstrittenen Punkt aber noch immer nicht weit genug. Nun soll zunächst der Industrieausschuss des Parlaments am morgigen Dienstag sein Votum abgeben.

Die Abgeordneten hatten in der 1. Lesung des Telecom-Pakets mit Änderungsantrag 138 auf einen eigenen Gesetzesartikel bestanden, demzufolge Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden dürften. "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" dürften nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen, hatten die Volksvertreter damals bestimmt.

Der Vorstoß Trautmanns will dagegen nur im Vorspann des eigentlichen Gesetzestextes die wichtige Bedeutung der "praktischen Ausübung der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen und Ausbildung" über das Internet anerkennen. Einschränkungen der Ausübung dieser Grundrechte sollten laut dem im Raum stehenden Erwägungsgrund von der Entscheidung eines "unabhängigen und unparteiischen Tribunals" abhängig gemacht werden, das auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Juristen müssten dann vermutlich klären, ob unter die Formulierung etwa auch eine Verwaltungsbehörde im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) fällt. Diese soll in Frankreich nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen ohne Richterbeschluss das Kappen von Internetverbindungen anordnen dürfen.

Daniel Cohn-Bendit, Co-Vorsitzender der Grünen im EU-Parlament, sieht die Kursänderung mit großer Sorge. Er appellierte an Trautmann, nicht auf Druck des Rates einen "blassen Ersatz" des ursprünglichen Korrekturvotums der Abgeordneten zu akzeptieren. Das Ausklammern des Änderungsantrags würde ihm zufolge "ein schlechtes Signal an die Mitgliedsstaaten und insbesondere an Frankreich senden". Dort habe die französische Nationalversammlung den HADOPI-Gesetzesentwurf zwar zuletzt abgelehnt, das Projekt bleibe aber auf der Tagesordnung der französischen Regierung. Jeglicher Kompromiss müsse daher als eigener Artikel gefasst sein und Eingriffe in die Grundrechte von einem Gerichtsbeschluss abhängig machen.

Auch bei der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net läuteten die Alarmglocken. Sie fordert alle um die Informations- und Rezipientenfreiheit besorgten EU-Bürger auf, heute oder spätestens morgen Vormittag ihre im Industrieausschuss des EU-Parlaments sitzenden Abgeordneten anzurufen und auf die Beibehaltung der Linie aus der 1. Lesung zu drängen. Der beschlossene Änderungsantrag dürfe nicht "neutralisiert" werden. Beispielsformulierungen für Telefonate sowie eine Liste der in Frage kommenden Volksvertreter hat die Vereinigung mit veröffentlicht.

Ebenfalls noch umkämpft ist in den Verhandlungen mit dem Rat eine Klausel zur Aufteilung der sogenannten digitalen Dividende, also der bei der Abschaltung des analogen Fernsehens frei werdenden Funkfrequenzen. Auch hier sieht der Kompromiss Trautmanns nur noch einen Erwägungsgrund vor. Dieser soll angesichts der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedsstaaten allein darauf hinweisen, dass die Spektrumsverfügbarkeit vergrößert wird. Auflagen für die Verteilung der Funkwellen etwa zum Schließen "weißer Flecken" bei der Versorgung mit Breitband-Internet sind nicht vorgesehen.

Abgestimmt zwischen Vertretern des Rats und des Parlaments ist inzwischen die Fassung der geplanten neuen europäischen Regulierungsbehörde. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass ihre nationalen Regulierungseinrichtungen ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen haben, um ihnen eine aktive Beteiligung an der Brüsseler Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) zu erlauben. Gemeinsam mit der Kommission wird der Institution ins Stammbuch geschrieben, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Blick zu behalten und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten in einem detailliert aufgeschlüsselten Verfahren mit möglichen öffentlichen Anhörungen Sanktionen für regelwidriges Verhalten zu verhängen. Die Kommission soll dabei vor dem Erlass einer Entscheidung die BEREC-Meinung ganz genau in Betracht ziehen.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)