Flugpreise müssen in voller Höhe angezeigt werden

Heute tritt eine Verordnung der EU in Kraft, nach der die Fluggesellschaften immer mit den vollen Preisen inklusive Sicherheitsgebühren und Kerosinzuschlägen operieren müssen.

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Heute tritt eine Verordnung der EU in Kraft, nach der die Fluggesellschaften nicht länger Kosten wie Steuern, Sicherheitsgebühren oder Kerosinzuschläge im Kleingedruckten verstecken dürfen. Vor allem bei Billig-Fliegern waren die Nebenkosten bei vermeintlichen Superschnäppchen oftmals höher als der eigentliche Flugpreis. Es ist nun auch nicht mehr erlaubt, diese Kosten erst nach der Buchung des Fluges im Internet anzuzeigen. Außerdem dürfen bei der Online-Buchung Optionen wie eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht mehr vorausgewählt sein. Zuschläge für Übergepäck oder nicht kompatibles Handgepäck, wie sie bei Billig-Fliegern häufig vorkommen, sind von der Verordnung nicht berührt. (jes)