GEMA setzt sich erneut gegen UseNeXT durch

Der Musikverwertungsgesellschaft GEMA haben die bisherigen Änderungen des Usenet-Dienstleisters nicht ausgereicht. Daher ging sie erneut vor Gericht.

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Die GEMA hat nach eigenen Angaben zum dritten Mal eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Usenet-Dienstes UseNEXT erstritten. Das Landgericht Hamburg habe dem Münchner Unternehmen Aviteo untersagt, zehn exemplarisch herausgesuchte Werke der Musikverwertungsgesellschaft zu nutzen. Zwar habe Aviteo den Usenet-Dienstanbieter nach den vorherigen gerichtlichen Entscheidungen umgestaltet, doch hatte die GEMA gefordert, die Werke weitergehend zu schützen. Dem war Aviteo nicht nachgekommen.

Haften müsse der Diensteanbieter nicht nur, wenn er illegale Nutzungsmöglichkeiten seines Angebotes herausstellt und bewirbt, sondern auch allein aufgrund dessen, wie sein Angebot ausgestaltet ist, heißt es in der GEMA-Mitteilung. Das gelte insbesondere, wenn das Angebot anonym ist, der Dienstbetreiber mit seinem Angebot Erwerbszwecke verfolgt, bestimmte Werke mit einer speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden können und das Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke ausgerichtet ist. Dann müsse der Dienstbetreiber Filtersoftware einsetzen oder notfalls seinen Dienst einstellen. (anw)