US-Steuerbehörde: Bitcoins sind keine Währung

Laut einer neuen Richtlinie stuft die US-Steuerbehörde Bitcoins nicht als Währung ein, sieht aber trotzdem eine Steuerpflicht. Demnach seien Bitcoins als Vermögenswerte ähnlich wie Aktienbesitz zu behandeln.

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Die US-Steuerbehörde IRS stuft virtuelle Währungen wie Bitcoin bei der Besteuerung nicht als Währung, sondern als einen Vermögenswert ein. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, soll das Kryptogeld nach ähnlichen Regeln wie etwa Aktienbesitz behandelt werden. Entsprechend sind damit erzielte Kursgewinne je nach Haltezeit unterschiedlich steuerpflichtig. Das stellt die Behörde gerade noch vor dem 15. April klar – bis dahin müssen alle Steuererklärungen in den USA eingereicht sein.

Auch wenn es um Bitcoin geht, hält das US-Finanzamt die Hand auf.

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Archiv)

Wer Lohn in Bitcoins erhält, muss das demnach wie ein normales Einkommen versteuern, wobei der Wert in US-Dollar zum Tag der Auszahlung zu Grunde gelegt wird. Auch auf Bitcoin-Mining geht die Behörde ein. Einkünfte daraus würden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet, auch hier gilt der US-Dollar-Wert der Coins zum Zeitpunkt der Erzeugung. Die Behörde spricht dabei von einem "fairen Marktpreis" als Basis, welche Handelsplätze dafür maßgeblich sein sollen, wird allerdings nicht gesagt.

Wie sich diese Steuerregeln in der Praxis bewähren, ist noch völlig offen. In jedem Fall gibt es dem Bitcoin in den USA ein Stück mehr Rechtssicherheit und hilft dabei, den Ruf der Drogen- und Darknetwährung abzustreifen. Da im Bitcoinsystem Transaktionen nur über Pseudonyme getätigt werden und sich Geldflüsse über sogenannte Mixing-Dienste verschleiern lassen, wird die Währung oft mit Geldwäsche in Verbindung gebracht.

Laut Bericht von Bloomberg erklärte aber erst kürzlich ein Staatsekretär des US-Finanzministeriums in einem Vortrag, dass die US-Regierung derzeit keine weitverbreitete Nutzung der virtuellen Währung zu kriminellen oder terroristischen Zwecken feststellen könne. Allerdings betonte der US-Spitzenbeamte auch, dass der Regierung finanzielle Transparenz das Wichtigste sei, notfalls auch auf Kosten eventueller Innovationen. Entsprechend mahnte er US-Bitcoin-Dienstleister, sich bei den Behörden korrekt zu registrieren.

Abgesehen von der steuerlichen Klarstellung hat die Finanzaufsicht im Bundesstaat New York vor rund zwei Wochen erklärt, an einer Regulierung der Bitcoin-Handelsplätze zu arbeiten. Ende des zweiten Quartals 2014 wolle sie ein Regelwerk vorlegen. Bereits im März vergangenen Jahres hatte die Behörde FinCEN klargestellt, dass professioneller Währungshandel mit Bitcoins unter das Geldwäschegesetz fällt. Das bringt für die Dienstleister verschiedene Melde- und Transparenzpflichten mit sich.

Insgesamt deutet es in den USA darauf hin, dass die eigentlich ohne Staat und Banken funktionierenden Kryptowährungen wie Bitcoin langsam in das bestehende Finanz- und Wirtschaftssystem integriert werden. Verschiedene Bemühungen, Fonds aufzulegen, die in Bitcoins investieren, Pläne für Swapgeschäfte gegen Währungsrisiken, aber auch etwas größere Handelsunternehmen wie Overstock und Tigerdirect, die Bitcoins annehmen, weisen ebenfalls in diese Richtung. (axk)