Datenschützer: "Keine halben Sachen"

Auf der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn forderten die Datenschützer klare Regeln für den Umgang mit sensiblen persönlichen Daten und entschiedenes Handeln von der Bundesregierung.

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Zum Abschluss der 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn erneuerten die Datenschützer ihre Forderung nach Konsequenzen aus den jüngsten Datenskandalen. Mehr Transparenz durch Informationspflicht bei Datenpannen steht ebenso auf der Wunschliste der Experten wie klare Regeln für den Adresshandel. "Keine halben Sachen beim Datenschutz", lautet die von den Experten ausgegebene Devise.

"Von zentraler Bedeutung ist, dass die Weitergabe persönlicher Angaben zu Werbezwecken zukünftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig ist", bekräftigte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der die Konferenz leitete. Die Bundesregierung müsse eine Reihe von Sofortmaßnahmen, über die bereits bei dem Spitzengespräch Anfang September eine Einigung erzielt wurde, schnell auf den Weg bringen.

Dabei solle sich Berlin nicht von Unkenrufen aus der Wirtschaft vom Kurs abbringen lassen. Die von der Werbewirtschaft gegen eine Einwilligungslösung ins Feld geführten Argumente seien nicht überzeugend, negative Folgen für den Wirtschaftsstandort seien nicht zu belegen. "Die notwendigen Lehren aus den jüngsten Skandalen müssen jetzt gezogen werden", appellieren die Datenschützer und warnen vor einer Verwässerung des ohnehin nicht unumstrittenen, vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referentenentwurfs.

Darüber hinaus fordern die Datenschutzbeauftragten den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung zügig nachzubessern und einzuschränken. Auch bei den amtlichen Geodaten müsse der Schutz personenbezogener Daten angemessen gewährleistet werden.

Gleichzeitig gibt die "immer intensivere grenzüberschreitende Vernetzung von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden" den Datenschützern Anlass zu Besorgnis. Der Aufbau zentraler Datenbestände über Ländergrenzen hinweg "greift erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein". Schaar forderte die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat für die vom EU-Parlament beschlossenen Forderungen zum Datenschutz bei Strafverfolgungsbehörden einzusetzen. (vbr)