Datenschützer: Geoscoring sorgt für soziale Diskriminierung

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, kritisiert die Bonitätsbewertung für die Kreditvergabe mit Hilfe kundenbezogener Geodaten.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar kritisiert die Bewertung der Bonität anhand von Geodaten. In einem Beitrag für die Zeitschrift Kommunikation & Recht fordert er vom Gesetzgeber, die Position der Verbraucher zu stärken und die Verwendung von Geodaten strikt zu begrenzen. Schaar hatte sich zum Thema Geoscoring bereits kurz nach Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zur Regulierung von Auskunfteien im Juli Kritik geübt. Nun richtet der Datenschutzbeauftragte seine Kritik an den Umgang von Firmen und darunter insbesondere Banken mit kundenbezogenen Geodaten.

Unternehmen ermittelten die vermeintliche Bonität potenzieller Kunden anhand statistischer Durchschnittswerte, die aufgrund der Lage und Daten eines Straßenabschnitts gebildet werden. Diese Daten würden dem Individuum zugeordnet, unabhängig davon, ob sie die Situation des Betroffenen zuverlässig beschreiben. Der Betroffene habe auch keine Möglichkeit, auf das Scoring Einfluss zu nehmen. Nach Ansicht von Schaar bestimmten damit nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend zum Beispiel die Höhe eines Kreditzinses. Das sei ein "klarer Fall sozialer Diskriminierung".

Bei Geodaten sei weniger die einzelne Information datenschutzrechtlich problematisch, sondern die durch den technischen Fortschritt mögliche Verknüpfung mit anderen Daten, schreibt Schaar. Ähnliches sagte der Datenschützer vor Kurzem angesichts der geplanten Ausweitung von Googles Straßensichtsdienst Street View. Die Google-Bilder könnten verknüpft mit anderen Daten negativen Einfluss auf die Bonität und damit auf die Chancen für eine Kreditvergabe haben.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Datenschutznovelle bietet nach Schaars Ansicht dem Verbraucher aber keinen adäquaten Schutz. Von Unternehmen werde dabei lediglich verlangt, die Betroffenen von der Verwendung von Geodaten zur Bonitätsbewertung zu unterrichten. Diese Unterrichtung könne laut Gesetzentwurf auch nur in den AGB erfolgen. Ein Recht der Verbraucher, dieser Nutzung zu widersprechen, sehe die Novelle nicht vor. Wegen der "erheblichen Folgen für die Allgemeinheit, aber auch wegen der diskriminierenden Wirkung für den Einzelnen" sollte nach Schaars Meinung diese Art der Bonitätsbewertung grundsätzlich untersagt werden.

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(anw)