Bundestag bekennt sich zu Verwertungsgesellschaften
Der Kulturausschuss des Parlaments hat eine vor allem an die EU-Kommission gerichtete Entschließung verabschiedet, wonach die Brüsseler Behörde das gesamte System der kollektiven Rechtewahrnehmung stützen soll.
Der Kulturausschuss des Bundestags hat vergangene Woche eine vor allem an die EU-Kommission gerichtete Entschließung (PDF-Datei) verabschiedet, wonach die Brüsseler Behörde das gesamte System der kollektiven Rechtewahrnehmung stärker stützen soll. So wird die Bundesregierung etwa aufgefordert, sich weiterhin bei der Kommission dafür einzusetzen, dass diese bei ihren Reformbestrebungen sowohl die berechtigten Interessen kommerzieller Nutzer als auch die der Urheber und ihrer Verwertungsgesellschaften berücksichtigt. Der Antrag der großen Koalition erhielt auch die Stimmen der Opposition mit Ausnahme der sich enthaltenden Fraktion der Linken.
Die Kommission will die Verwertungsgesellschaften seit längerem an die Kandare nehmen. 2005 veröffentlichte sie eine umstrittene Empfehlung zur Forcierung des Wettbewerbs im Online-Musikmarkt, mit der die Urheberrechtsvertretungen zu einheitlicheren Lizenzierungsformen für die gesamte EU sowie zu mehr Wettbewerb gezwungen werden sollten. 2006 startete die Behörde dann ein Kartellverfahren gegen den weltweiten Dachverband der Verwertungsgesellschaften, die International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) sowie deren nationale Mitglieder innerhalb der EU wie die GEMA.
Die Kommission will sich damit etwa gegen Bestimmungen wenden, denen zufolge Autoren ihre Rechte nur an ihre jeweilige nationale Gesellschaft übertragen können. Zudem hat sie die sogenannten Gegenseitigkeitsverträge zwischen europäischen Verwertungsgesellschaften im Visier, mit denen die wechselseitige Rechteeinräumung erfolgt. Weiter will die Brüsseler Behörde mit ihrer Arbeit an einer Mitteilung über kreative Online-Inhalte ebenfalls neue grenzüberschreitende Lizenzierungsregelungen im Bereich audiovisueller Werke vorantreiben.
Die Entschließung des Kulturausschusses hält dem entgegen, dass das Brüsseler Postulat eines freien Dienstleistungsverkehrs nicht zu Lasten der Honorierung kreativer Leistung und der kulturellen Vielfalt in Europa gehen dürfe. Es bestehe die Besorgnis, dass sich wenige große Verwertungsgesellschaften mit attraktivem Repertoire auf die Nichtigkeit der Gegenseitigkeitsverträge berufen oder diese kündigen würden. Zurück bliebe ein "Puzzle" verschiedener Repertoires, von denen nur noch der kommerziell interessante Mainstream lizenziert würde.
Die GEMA und ihre britische Schwester MCPS-PRS haben auf die Bestrebungen der Kommission hin den Central European Licensing and Administration Service (CELAS) aufgebaut. Damit müssten die Nutzer aber immer noch verschiedene Repertoires von unterschiedlichen Gesellschaften erwerben, monieren die Abgeordneten. Es stünde kein "One-Stop-Shop" mehr für den Erhalt der Rechte aus einer Hand zur Verfügung. Dies beträfe etwa auch öffentlich-rechtliche Sender, die nur an einem Lizenzerwerb für das eigene Territorium interessiert seien.
Geht es nach den Kulturpolitikern, sollte das System der Gegenseitigkeitsverträge im Grundsatz beibehalten werden. Zu korrigieren sei es allein in dem erforderlichen Maß, "um berechtigten Interessen kommerzieller Nutzer an einer EU-weiten Lizenzierung Rechnung zu tragen". Dabei dürfe der Erhalt kultureller Unterschiede in Europa nicht aus dem Auge verloren werden.
Die GEMA begrüßte die Verabschiedung des Antrags. " Wir freuen uns sehr über dieses klare interfraktionelle Bekenntnis des Parlaments zur Erhaltung der Verwertungsgesellschaften und ihres bewährten Vertragssystems zur gegenseitigen Rechteeinräumung", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Musikverwertungsgesellschaft, Harald Heker. "Diese Unterstützung auf nationaler Ebene stärkt die Rahmenbedingungen für unsere weitere Arbeit im Interesse der Urheber und Rechteinhaber." (Stefan Krempl) / (pmz)