Dienstwagen erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
Ob ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf oder nicht, hat Auswirkungen auf Unterhaltsverpflichtungen eines Arbeitnehmers.
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen dĂĽrfen, haben dadurch einen finanziellen Vorteil. Dieser muss bei Unterhaltsverpflichtungen entsprechend berĂĽcksichtigt werden, wie aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht (vom 10.12.2013, Az. 2 UF 216/12)
Dem Urteil zur Folge erhöht sich das unterhaltspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers in dem Umfang, in dem ihm eigene Kosten für den Unterhalt eines Pkw durch die private Nutzung des Dienstwagens erspart bleiben, erklärte der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm. Mit dieser Einschätzung hat das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck bestätigt.
Vor Gericht stritten getrennt lebende Eheleute über den angemessenen Trennungsunterhalt. Der unterhaltspflichtige Ehemann nutzt seinen Dienstwagen, einen Skoda Octavia, auch privat. Unter anderem unternahm er mit dem Auto Fahrten zu seiner bei der Ehefrau lebenden Tochter. Der Dienstwagen wurde auf seiner monatlichen Gehaltsabrechnung mit 236 Euro brutto einkommenserhöhend aufgeführt.
Dieser Betrag mĂĽsse bei der Berechnung des Unterhalts fĂĽr Frau und Tochter nicht berĂĽcksichtigt werden, meinte der Ehemann. Zur BegrĂĽndung fĂĽhrte er aus, dass er das Fahrzeug privat ausschlieĂźlich fĂĽr die Besuche bei seiner Tochter einsetze und sonst private mit seinem Motorrad fahre.
Der 2. Senat urteilte jedoch, dass der monatliche Nutzungsvorteil beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei. Auch die Nutzung des Pkw für Fahrten zu seiner Tochter sei privater Natur. Das Argument, dass er sich den Dienstwagen privat nicht angeschaffte habe, zog ebenfalls nicht: Schließlich hatte der Kläger selbst vorgetragen, dass er für die Umgangskontakte mit seiner Tochter das Auto brauche. ()