Hessen: Neuwahl ohne Wahlcomputer

Zur hessischen Landtagswahl am 18. Januar wird die Landesregierung keine Verwendungsgenehmigung für die umstrittenen Nedap-Wahlgeräte erteilen.

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Von
  • Richard Sietmann

Wie das hessische Innenministerium heute gegenüber heise online bestätigte, wird es zu der vorgezogenen Landtagswahl keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Wahlcomputer erteilen. Dies habe der Landeswahlleiter den betreffenden Kommunen bereits schriftlich mitgeteilt. Die durch die gescheiterte Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung erforderlich gewordene Neuwahl am 18. Januar 2009 fällt genau in den Zeitraum, zu dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Klage gegen die von Wählern und Wahlvorständen nicht mehr kontrollierbare elektronische Stimmerfassung und -zählung erwartet wird.

Zur letzten Wahl des Landesparlaments Anfang des Jahres durften die Geräte trotz Protesten noch in acht Städten und Gemeinden eingesetzt werden. Ungeachtet der bereits seinerzeit in Karlsruhe anhängigen Klage hatte Hessens Innenministerium damals die Verwendung genehmigt; den dagegen beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der hessische Staatsgerichtshof am 23. Januar 2007, vier Tage vor dem Wahlgang, abgelehnt.

Im Unterschied zur pauschal erteilten Bauartzulassung kann die Verwendungsgenehmigung nach der Wahlgeräte-Verordnung des Landes Hessen nur für jede einzelne Wahl ausgesprochen werden. (Richard Sietmann) / (pmz)