US-Gericht verlängert Einspruchsfrist für Einigung um Googles Buchsuche

Das im Rechtsstreit zwischen Google und US-amerikanischen Autoren und Verlegern zuständige Gericht hat die Einspruchsfrist und den Anhörungstermin verschoben. Unterdessen interessieren sich auch US-amerikanische Kartellwächter für das Verfahren.

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Das US-Bundesbezirksgericht in New York, das für die Einigung im Urheberrechtsstreit um Googles Buchsuche zuständig ist, hat den Termin für die Anhörung und die Einspruchsfrist in diesem Verfahren verschoben. Die Anhörung werde nicht am 11. Juni, sondern am 5. Oktober stattfinden. Eingaben sind nun nicht mehr nur bis zum 5. Mai möglich, sondern bis zum 4. September, heißt es in einer Mitteilung des Google-Anwalts Alexander Macgillivray.

Der Richter Denny Chin folgte damit einem Antrag einer Gruppe von Schriftstellern und Musikern sowie deren Erben, darunter die Söhne John Steinbecks und der Musiker Arlo Guthrie. Google ist nach Angaben Macgillivrays mit der Fristverlängerung einverstanden, hatte allerdings um eine geringere Fristverlängerung gebeten. Wegen der Komplexität der Materie sei es notwendig, dass sich die Betroffenen länger mir ihr auseinandersetzen können.

Google scannt seit 2004 Bücher aus kooperierenden Bibliotheken ein und stellt sie online. Weil dies zunächst ohne ihre Einwilligung geschah, reichte im September 2005 die Autoren-Organisation The Authors Guild eine Sammelklage ein, einen Monat später folgte der Verlegerverband Association of American Publishers. Im Oktober 2008 einigten sich die Beteiligten über den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten. Demnach will Google 125 Millionen US-Dollar zahlen.

Mit dieser Einigung ist beispielsweise das Internet Archive, das ebenfalls Bücher einscannt, nicht einverstanden. Sie würde ein Monopol für Google bei so genannten verwaisten Werken begründen. Offenbar sind die Einwände auch zu den Kartellwächtern im US-Justizministerium vorgedrungen. Die New York Times meldet, das Ministerium habe Gegner der Einigung, darunter das Internet Archive und die Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog angehört. Außerdem seien die Verfahrensbeteiligten informiert worden. (anw)