Telekom Austria Immobilienprozess: FreisprĂĽche im Zweifel
Im Zweifel für die vier Angeklagten lautet das Urteil im Prozess "Telekom V". Es ist nicht rechtskräftig.
Die jahrelange Korruption bei der teilstaatlichen Telekom Austria (TA) hat zu so vielen Strafprozessen geführt, dass sie zur Übersichtlichkeit nummeriert werden. Im Telekom-V-Prozess geht es um fragwürdige Immobilienverkäufe aus dem Eigentum der TA. In dieser Sache hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag im Zweifel für die vier Angeklagten entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat sofort Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Wegen Untreue angeklagt waren der ehemalige Generaldirektor der TA, Heinz Sundt, und sein ehemaliger Finanzvorstand Stefano Colombo. Wegen Beihilfe dazu standen der ehemalige Chef der Ă–sterreichischen Bundesbahnen (Ă–BB), Martin Huber, sowie dessen Gattin vor dem Gericht. Es geht um den Verkauf einer Immobilie am Wiener Schillerplatz 4 aus dem Eigentum der TA an eine Firma namens SP4. Hinter dieser Firma standen, verdeckt durch eine Treuhandkonstruktion, die Eheleute Huber.
Viele Indizien, kein Beweis
Auffälligkeiten gibt es zuhauf. Der Verkaufspreis von 5,4 Millionen Euro stand schon lange im Voraus fest. Wie die TA zu dem Preis kam, ist nicht bekannt. Es gibt kein Gutachten oder andere Unterlagen dazu. Der Gerichtsgutachter ermittelte einen Wert von 9,8 Millionen Euro. Die Hubers holten sogar noch mehr heraus. Sie verkauften die Immobilie nach etwa eineinhalb Jahren für 11,4 Millionen weiter. Das ist mehr als der doppelte Verkaufspreis der TA. Bauarbeiten waren inzwischen nicht durchgeführt worden. Das Paar begründet die enorme Preiserhöhung damit, dass es inzwischen Architekten und Juristen konsultiert hatte. Der Käufer war pikanter Weise die Firma Seeste, die beim ÖBB-Großprojekt Wien Westbahnhof viel investiert hatte.
Auf TA-Seite unterzeichneten Sundt und Colombo den Vertrag im Jahr 2006, wenige Tage vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Es war der einzige von 49 Immobilienkaufverträgen aus Sundts Amtszeit, den er und Colombo unterschrieben. In den 48 übrigen Fällen erfolgte das durch die Verantwortlichen der Immobilienabteilung. Auf Seite der Käufer wurde der Vertrag erst Monate später unterzeichnet, als Sundt und Colombo schon nicht mehr im Amt waren. Die TA hatte sich ungewöhnlich lange an ihr Angebot gebunden.
Vor Gericht schoben die Verteidiger die Verantwortung für den Verkauf auf den Chef der Immobilienabteilung. Dieser ist schon länger krank und konnte nicht vernommen werden. Dasselbe gilt für einen zweiten wichtigen Zeugen. Außerdem konnte die Anklage kein Motiv für die merkwürdige Wertverschiebung aus dem Vermögen der TA nachweisen.
Der Richtersenat erkannte viele Indizien. Doch einen Beweis, dass Sundt und Colombo ihre Befugnisse wissentlich missbrauchten und in der Absicht gehandelt haben, die TA zu schädigen, konnte die Staatsanwaltschaft nicht erbringen. Daher fällte das Gericht im Zweifel Freisprüche für alle vier Angeklagten.
Kein Ende in Sicht
Ein Ende der Ermittlungen und Gerichtsprozesse ist nicht in Sicht. Die Telekom Austria selbst hatte als Privatbeteiligte SchadenersatzansprĂĽche geltend gemacht. Sie wurde vom Straflandesgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Huber ist noch wegen schweren Betruges angeklagt. Denn er dürfte gegenüber dem ÖBB-Aufsichtsrat nicht ganz aufrichtig gewesen sein, als dieser Näheres zum Verkauf der Schillerplatz-Immobilie an den ÖBB-Partner Seeste wissen wollte. Huber soll angegeben haben, nur zu einem Viertel an der Sache beteiligt zu sein, obwohl ihm via Treuhänder drei Viertel gehörten. Hätte der Aufsichtsrat das gewusst, hätte er Huber sicherlich nicht die sechsstellige Abfindung gezahlt. Die ÖBB möchten dieses Geld übrigens zurückhaben.
Gegen Colombo laufen Ermittlungen wegen Geldwäsche. Er soll von 2005 bis 2007 fünf auffallend hohe Bareinzahlungen auf ein Konto der Deutschen Bank Österreich getätigt haben, insgesamt 1,18 Millionen Euro. Woher das Geld stammt will er nicht der Öffentlichkeit, aber dem Finanzamt erläutern. (ds)