Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ans Ausland

Gegen den Datenaustausch mit anderen Staaten im Rahmen der europäischen Cybercrime-Convention richtet sich eine Verfassungsbeschwerde zweier Juristen, die in Karlsruhe anhängig ist.

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Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen den jüngst ratifizierten Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Convention on Cybercrime, CCC) von 2001. Das teilte Patrick Breyer, einer der beiden Beschwerdeführer, am heutigen Montag mit.

Bei den weit gefassten Bestimmungen der Konvention zur Weitergabe persönlicher Daten an Drittstaaten seien die Grundrechte der Bundesbürger nicht gewahrt, heißt es in dem 93 Seiten starken Papier (PDF-Datei). Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll unter anderem die deutsche Zusammenarbeit mit den USA gestoppt werden, in der die Beschwerdeführer eine "Beihilfe zu nachfolgenden Menschenrechtsverletzungen" sehen.

Das Cybercrime-Abkommen sei verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführer, weil es Bundesbürgern keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland unbegrenzt auf Vorrat gespeichert und ohne unabhängige Aufsicht genutzt werden. Im Zentrum der Kritik der Beschwerdeführer steht dabei die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, die beim Schutz der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland seien.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut Beschwerde nun die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbieten. Ob und wann es zu einer Entscheidung in der Sache kommt, ist allerdings noch völlig offen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der am 23. März eingereichten Beschwerde (Az. 2 BvR 637/09). Die Beschwerde wird nun geprüft, bis zu einer Entscheidung könne es allerdings noch dauern, hieß es aus Karlsruhe. (vbr)