Werbung für Web.de-Club irreführend

Das Oberlandesgericht Koblenz hat Web.de eine Werbeaktion untersagt, bei dem eine als "Geschenk" deklarierte Clubmitgliedschaft sich nach einigen Monaten in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelte.

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Von
  • Urs Mansmann

Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem E-Mail-Anbieter Web.de untersagt, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Dankeschön-Geschenk zu bewerben. Dagegen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig.

Gegenüber der kostenlosen Variante fallen im Web.de-Club zahlreiche Einschränkungen bei der Nutzung der E-Mail weg. Bei dem "Treue-Geschenk", das Web.de aggressiv vermarktete, ging lediglich aus einem Sternchenhinweis hervor, dass sich die Probe-Mitgliedschaft nach drei Monaten automatisch in eine Mitgliedschaft mit langen Vertragslaufzeiten für fünf Euro im Monat wandelte. Um das zu verhindern, musste der Kunde vor Ablauf der drei Monate kündigen.

Das Gericht wertete dies als irreführende Blickfangwerbung. Der angebliche Geschenkcharakter sei deutlich hervorgehoben gewesen. Tatsächlich werde dem Kunden aber gar keine Vergünstigung gewährt, sondern nur eine normale Probemitgliedschaft. Der Sternchenhinweis sei zu klein und unauffällig platziert, um nicht überlesen zu werden. Das reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.

Gegen die Angabe eines monatlichen Preises, den die Verbraucherschützer ebenfalls moniert hatten, hatte das Gericht indes nichts einzuwenden. Das sei bei Telekommunikationsdienstleistungen durchaus üblich und stelle keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. (uma)