Kartellamt kritisiert Einschränkungen des Online-Vertriebs bei Asics

Die Kartellwächter kritisieren unter anderem, dass der Laufschuhhersteller Asics Händlern untersage, Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay zu nutzen.

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Von
  • dpa

Der Laufschuh-Hersteller Asics ist wegen seiner Vertriebspraktiken ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Wettbewerbsbehörde warf dem Unternehmen am Montag vor, seine Vorgaben an die Händler summierten sich zu einem "de-facto-Verbot des Internetvertriebs", damit werde der Wettbewerb schwerwiegend beschränkt. Asics hat nun bis zum 10. Juni Zeit, zu den Bedenken des Kartellamts Stellung zu nehmen.

Das Bundeskartellamt kritisierte vor allem, dass der Laufschuhhersteller den Händlern ohne Ausnahme untersage, Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon zu nutzen und ihnen auch verbiete, Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen. Asics schränke damit den Wettbewerb stark ein. Vom Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Das Kartellamt hat auch andere Sportartikel-Hersteller wegen ihrer Vertriebssysteme im Visier. So führt die Behörde nach eigenen Angaben vom Montag derzeit auch ein Verfahren gegen Adidas. (anw)