Geschworene: Samsung soll Apple 120 Millionen US-Dollar für Patentverletzung zahlen

Im jüngsten Patenstreit zwischen Apple und Samsung haben die Geschworenen entschieden. Samsung hat demnach drei Patente verletzt, Apple eines. Der Betrag dürfte am Montag leicht steigen, weil den Geschworenen ein Versehen unterlaufen ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 222 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Apple vs. Samsung, 2. Runde

Seit Ende März 2014 läuft der zweite Prozess zwischen Apple und Samsung. Diesmal geht es ausschließlich um angeblich verletzte Patente, Geschmacksmuster (Design-Patente) spielen keine Rolle. Apple verlangt einen Schadenersatz von 2 Milliarden US-Dollar, Samsung seinerseits möchte 7 Millionen haben.

Im jüngsten Patentstreit zwischen Apple und Samsung haben die Geschworenen in Kalifornien entschieden. Samsung wurde schuldig befunden drei Apple-Patente verletzt zu haben. Dafür sollen die Koreaner 119,625 Millionen US-Dollar zahlen (Apple v Samsung, 12-CV-00630-LHK, US District Court Northern California). Das entspricht umgerechnet gut 86,3 Millionen Euro. Bezüglich zweier weiterer Patente wurde Samsung freigesprochen.

In dem Verfahren hatte auch Samsung Apple Patentverletzungen vorgeworfen. In einem von zwei vorgebrachten Monopolrechten hat das auch die Jury so gesehen. Apple soll dafür aber nur 158.400 US-Dollar zahlen (rund 114.300 Euro).

Die beiden Apple-Patente die Samsung laut der Geschworenenentscheidung nicht verletzt hat sind genaue jene, für die Google garantiert hatte. Wäre Samsung auch bezüglich dieser Schutzschriften schuldig gesprochen worden, hätte Google Samsung den Schaden teilweise oder zur Gänze ersetzt.

Bei dem abgebildeten Galaxy Tab 2 10.1 haben die Geschworenen keine Patentverletzung festgestellt, bei den neun anderen Samsung-Geräten des Verfahrens aber schon.

(Bild: Samsung)

Apple hatte zwei Milliarden Dollar gefordert. Jetzt sollen es nach Abzug der an Samsung zu zahlenden Entschädigung knapp 119,5 Millionen sein, also nur ein Bruchteil. Trotzdem zeigte sich Apple in einer Stellungnahme gegenüber Re/code erfreut über die Entscheidung.

Vor Gericht monierte das Unternehmen umgehend ein Versehen der Geschworenen. Ein Anspruch aus einem Patent (Anspruch 18 des Patents mit den Endziffern 172) war schon von der Richterin als jedenfalls verletzt anerkannt worden. Hier hatten die Geschworenen nur über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden. In die Kreuztabelle haben sie für das Modell Galaxy SII aber 0 Dollar eingetragen.

Damit ist die Richterin nicht zufrieden. In einer kurzen, handschriftlichen Replik an die Jury erinnerte sie an die Gesetzeslage, derzufolge die adäquate Entschädigung nicht geringer ausfallen darf, als eine angemessene Patentnutzungsgebühr. Die Geschworenen, die seit Dienstag beraten haben, wollen darüber aber erst am Montag entscheiden.

Nach Ansicht der Geschworenen sind die Patentverletzungen auf beiden Seiten passiert, aber nicht mit Absicht. Mit einer Ausnahme: Samsung soll den Anspruch Nummer 8 aus dem Patent mit den Endziffern 721 vorsätzlichen verletzt haben. Dieser Anspruch behandelt die Entsperrung des Bildschirms mittels Gesten ("slide to unlock").

Samsungs Galaxy Tab 2 10.1 ist als einziges der zehn im Verfahren behandelten Gerätemodelle sauber. Hier brachte Apple nur jene beiden Patente vor, für die Google garantiert hat, und bei denen die Geschworenen keine Verletzung festgestellt haben.

(ds)