Mit Gesichtserkennung zum Date

Das US-Start-up CreepShield will Social-Media-Nutzer durch die Analyse von Profilbildern bei Facebook und Co. vor Gefährdungen bewahren. Das ist nicht nur rechtlich problematisch.

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Das US-Start-up CreepShield will Social-Media-Nutzer durch die Analyse von Profilbildern bei Facebook und Co. vor Gefährdungen bewahren. Das ist nicht nur rechtlich problematisch.

Das Internet ist böse, gefährlich und gemein – jedenfalls manchmal. In sozialen Netzwerken und auf Freundesplattformen weiß man eigentlich nie, mit wem man es wirklich zu tun hat, solange man keinen eindeutigen Identitätsnachweis besitzt oder den entsprechenden "Freund" einmal persönlich getroffen hat.

Insbesondere das Online-Dating kann unter diesen Umständen schnell unschön werden, wenn sich der Partner als unseriös oder gar gefährlich erweist. Das US-Start-up CreepShield will solche Leute mittels Bilderkennung aussortieren, bevor man sich auf eine nähere Beziehung einlässt. Der zunächst nur in Amerika verfügbare Dienst gleicht dazu die Fotos von Internet-Bekanntschaften mit öffentlich zugänglichen Datenbanken von Sexualstraftätern ab, die von den US-Behörden auf Bundes- und Staatenebene vorgehalten werden.

Der Dienst gleicht Fotos mit Sexualstraftäterdatenbanken in den USA ab.

(Bild: CreepShield)

Die Bedienung ist einfach: Ein Nutzer muss nur den Link eines Bilds in ein Suchfeld bei Dating-Portale wie Match.com, eHarmony, PlentyOfFish oder OkCupid einfügen. Dann wird es mit den Fotos von rund 475.000 aktenkundigen Sex-Tätern verglichen. Alternativ kann man sich außerdem eine Browser-Erweiterung installieren, die es unter anderem für den Google-Webbetrachter Chrome zum Download gibt – allerdings will das Plug-in dafür vollen Zugriff auf besuchte Websites haben und die geöffneten Browser-Tabs einsehen.

Allerdings funktioniert der Dienst sowieso bislang mehr schlecht als recht. So ergab ein Kurztest der US-Tageszeitung "New York Times", dass die Software oft reichlich Treffer präsentiert, die kaum Ähnlichkeit mit dem (oder der) Gesuchten haben. Eine Stichprobe mit einem weißen Mann förderte unter anderem erstaunlicherweise eine dunkelhäutige Frau zutage. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die gleiche Person handelt, bezifferte die Software dabei auf sage und schreibe 49 Prozent. Immerhin: Beide Personen trugen randlose Brillen, was die Bilderkennungsroutine von CreepShield dann offenbar als signifikantes Übereinstimmungsmerkmal interpretierte.

Die Erkennung lässt sich direkt in den Browser einbauen.

(Bild: CreepShield)

Kevin Alan Tussy, der Gründer von CreepShield, ist laut "New York Times" schon zuvor mit einem weiteren Dienst namens NameTag aufgefallen, der in eine ganz ähnliche Richtung ging. Er sollte allerdings nicht zum Schutz der Kundschaft von Sexualstraftätern dienen, sondern sie beim Treffen neuer Bekanntschaften unterstützen. Die Idee: Alle Gesichter, die im Kamerasensor der Google-Computerbrille Glass auftauchten, sollten automatisch mit öffentlich zugänglichen Fotos in sozialen Netzwerken verglichen werden, um sie dann gegebenenfalls einem Namen zuzuordnen. Der wäre dann gleich im Display der Brille aufgetaucht.

Doch aus der Idee wurde nichts: Ein prominenter US-Senator verlangte, den Dienst erst gar nicht einzuführen. Zudem verbietet Google selbst derzeit solche und ähnliche Dienste ganz explizit, selbst wenn sie technisch umsetzbar wären. Eric Schmidt, einst Firmenchef und nun Verwaltungsratsvorsitzender des Internetgiganten, hatte bereits 2011 öffentlich mitgeteilt, man habe Verfahren zur Gesichtserkennung zwar intern entwickelt, sie dann aber explizit zurückgehalten.

Der Bilderimport soll nur wenige Klicks benötigen – verlässlich ist die Technik aber derzeit nicht.

(Bild: CreepShield)

Er habe selbst große Bedenken, "mobiles Tracking" mit Gesichtserkennung zu kombinieren. Solche Verfahren könnten sowohl für gute Anwendungen als auch "extrem schlechte" genutzt werden, weshalb sich Google dagegen entschieden habe.

Auch der deutsche Datenschützer Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, sieht in automatisierten Gesichtserkennungsverfahren, wie sie auch das Social-Networking-Riese Facebook einst plante, grundsätzlich Probleme. Solche Systeme seien mit heutigem deutschen Datenschutzrecht schlicht nicht vereinbar. (bsc)