Intel wirft EU-Kommission Rechtsfehler vor
Wenn das EU-Gericht erster Instanz bisherige Entscheidungen der EU-Kommission nicht aufhebe, werde das weitere Kartellverfahren gegen Intel möglicherweise diskriminierend und parteiisch sein, meint der Prozessorhersteller.
Intel wirft der EU-Kommission in ihrem Kartellverfahren gegen den US-amerikanischen Prozessorhersteller Rechtsfehler vor. In seiner Klage, die der Konzern im Oktober beim EU-Gericht erster Instanz eingereicht hat, verlangt er eine Aufhebung bisheriger Entscheidungen, eine Verlängerung der Antwortfrist auf Vorwürfe der EU-Kommission und die Erstattung seiner Kosten. Das wurde nun durch das Amtsblatt (PDF-Datei) der Europäischen Union bekannt.
Die EU-Kommission hatte im Juli 2007 ein offizielles Wettbewerbsverfahren gegen Intel eingeleitet. Unter anderem soll der Konzern den OEM-Computerherstellern Vergünstigungen angeboten haben, wenn diese nicht beim Konkurrenten AMD kauften. Ein Jahr später erweiterte die EU-Kommission ihre Vorwürfe. Intel habe einem führenden europäischen Händler Rabatte eingeräumt unter der Bedingung, dass er nur Intel-PCs ins Sortiment nehme.
Danach ging Intel vor Gericht, um sich darüber zu beschweren, dass die EU-Kommission sich weigere, insbesondere vom Beschwerdeführer Beweismittel zu beschaffen. Ohne diese Dokumente könne Intel nicht ordnungsgemäß gegen die erweiterten Vorwürfe Stellung nehmen. Intel verlangt die Vorlage der Dokumente und eine Frist von 30 Tagen ab Beginn der Einsicht in diese. Die Entscheidungen der Kommission seien rechtswidrig, weil sie ihr ermöglichten, das weitere Verfahren diskriminierend und parteiisch zu führen. Intel werde daran gehindert, seine Verteidigungsrechte auszuüben. (anw)