Kein Verkaufsverbot für Google-Handy

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Vollstreckung einer vom Patentverwerter IPCom erwirkten Verfügung gegen den taiwanischen Hersteller HTC ausgesetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am Montag beschlossen (AZ: 6 U 38/09), die Vollstreckung einer Einstweiligen Verfügung gegen den taiwanischen Mobiltelefonhersteller HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzungen auszusetzen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben der Beschluss vorliegt. Damit dürfen das G1 von T-Mobile und das Magic von Vodafone weiter in Deutschland verkauft werden. Allerdings muss HTC 7,5 Millionen Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen. Der Abschluss des Hauptverfahrens werde nicht vor Anfang 2010 erwartet.

Der Patentverwalter IPCom hatte Ende Februar vor dem Landgericht in Mannheim gegen HTC wegen angeblicher Patentverletzungen Schadensersatz geltend gemacht (Aktenzeichen 7 O 94/08) und eine Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von UMTS-fähigen Handys des Herstellers erwirkt. HTC weist die Lizenzforderungen als unverhältnismäßig hoch und wettbewerbsbehindernd zurück.

HTC setzt laut dem Bericht in Deutschland im Kalenderjahr zwischen 160 Millionen und 200 Millionen Euro um, 85 Prozent davon entfallen auf UMTS-Geräte. Vor diesem Hintergrund sieht das OLG den möglichen wirtschaftlichen Schaden für HTC durch eine sofortige Zwangsvollstreckung und einen Lieferstopp als "erheblich" im Verhältnis zu den Folgen für IPCom an, heißt es in dem Bericht. IPcom müsse hingegen nur mit einem möglicherweise verspäteten Eingang von Lizenzgebühren rechnen.

HTC-Anwalt Christian Rohnke erklärte laut dem Bericht, dass die Entscheidung "relativ ungewöhnlich" sei. Das OLG habe klargemacht, dass es keine patentrechtliche Drohkulisse gegen HTC habe aufbauen wolle. In einem ähnlichen Verfahren hat IPCom auch Nokia vor Gericht gezogen. Der Patentverwerter fordert von dem finnischen Handy-Hersteller in einem noch laufenden Verfahren ebenfalls Lizenzabgaben in Millionenhöhe. (anw)