Schäuble stellt Ultimatum beim BKA-Gesetz

Der Bundesinnenminister macht Druck auf den Bundesrat: Er will eine Einigung über die umkämpften neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt bis Weihnachten - oder das Vorhaben beerdigen.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble macht Druck auf den Bundesrat im Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande", sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. Dann hätte man sich die ganze jahrelange Debatte über die Ausweitung der Befugnisse aber schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt habe. Als Beispiel führte Schäuble "das ganze Gerede vom Überwachungsstaat" an. Dabei gehe die Polizei sehr sorgfältig mit den ihr gewährten Befugnissen um. So sei der große Lauschangriff, der mit dem BKA-Gesetz um einen Spähangriff mit winzigen Kameras ausgeweitet werden soll, im vergangenen Jahr lediglich in zehn Fällen durchgeführt worden.

Verhandlungsführer der SPD, die hauptsächlich an drei Punkten Nachbesserungen fordern und sich dabei etwa für eine Richtergenehmigung von heimlichen Online-Durchsuchungen auch in eiligen Fällen aussprechen, hatten zuvor bereits einen raschen Kompromiss in Aussicht gestellt. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, rechnet noch mit einer "Bescherung" vor Weihnachten. Bei der CDU heißt es dagegen seit Langem, dass der Verhandlungsspielraum beim BKA-Gesetz ausgeschöpft sei.

Die FDP fordert dagegen noch weitergehende Korrekturen als die Sozialdemokraten in den Ländern. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber Zeit Online: "Ich bin gegen die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs. Das ist auch die überwältigende Mehrheitsmeinung der FDP-Mitglieder. Deswegen versuchen wir, dieses Instrument zu vermeiden oder ihm wenigstens dort die Giftzähne zu ziehen, wo es ohne unser Zutun bereits eingeführt wurde."

Für das BKA-Gesetz kann sich die Rechtexpertin der Liberalen im Bundestag keine Änderungen denken, "die uns eine Zustimmung möglich machen". Es gehe dabei nicht nur um "Parallelkompetenzen" der Polizeien bei Bund und Ländern, sondern auch um die Ausgestaltung vieler anderer Ermittlungsbefugnisse wie der Rasterfahndung oder um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung allgemein. Generell brauche das BKA keine Befugnis zur Gefahrenabwehr. Die Landesvorsitzende der bayerischen FDP kann sich so vorstellen, dass das Gesetz auch in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern letztlich keine Mehrheit findet: "Herr Schäuble hat ja schon gesagt, wenn es nicht käme, wäre es auch nicht so schlimm. Anscheinend ist das Gesetz nun doch nicht so notwendig."

Der Bundesrat will am heutigen Freitag darüber entscheiden, ob er das vom Bundestag beschlossene BKA-Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Angesichts des Widerstands fast aller Bundesländer gilt es im Vorfeld als ausgeschlossen, dass das Vorhaben in seiner jetzigen Form in der Länderkammer eine Mehrheit erhält. Generell sollen dem BKA mit der Initiative umfangreiche Befugnisse zur Terrorabwehr übertragen werden.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)