NSA-Reformentwurf passiert weiteren Ausschuss im US-Kongress

Überraschend hat auch der Geheimdienstausschuss im US-Repräsentantenhaus für den Gesetzentwurf über eine NSA-Reform gestimmt, der aus dem Rechtsausschuss kam. Die eigene, überwachungsfreundlichere Variante ließ er fallen.

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Die Telefonüberwachung von US-Bürgern soll erschwert werden.

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert/heise online)

Der Geheimdienstausschuss im US-Repräsentantenhaus hat überraschend für den Entwurf für ein NSA-Reformgesetz aus dem Rechtsausschuss gestimmt und die eigene Vorlage fallen gelassen. Das berichtet die New York Times und weist darauf hin, dass die beiden Ausschüsse bislang als Rivalen galten, wenn es um die Ausgestaltung der geplanten Reform der US-Überwachung geht. Während der Geheimdienstausschuss die massiven Überwachungsrechte habe sichern wollen, ginge es den Rechtsexperten um einen besseren Datenschutz für US-Bürger.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Dass nun der deutlich weitergehende Gesetzentwurf namens USA Freedom Act ins Plenum gelange, gebe ihm deutliche Rückendeckung. Auch US-Präsident Barack Obama habe bereits seine Zustimmung signalisiert. Inhaltlich geht es in dem geplanten Gesetz jedoch – angesichts aller NSA-Enthüllungen der vergangenen Monate – nur um eine Einschränkung der Telefonüberwachung von US-Bürgern. Künftig sollen deren Verbindungsdaten, also wann wer mit wem telefoniert hat, direkt bei den Providern gespeichert werden. Die müssen die Daten aber nicht länger speichern, als sie dies ohnehin tun, schreibt die New York Times.

Will die NSA dann Einblick in einen Datensatz bekommen, müsste sie für jeden Einzelfall eine Erlaubnis des geheimen Spionagegerichts FISC (Foreign Inteligence Surveillance Court) erwirken. Dieser Richtervorbehalt war in dem Reformentwurf des Geheimdienstausschusses nicht vorgesehen. Gleichzeitig war der Entwurf des Rechtsausschusses in anderen Punkten abgeschwächt worden, was dem Geheimdienstausschuss die Zustimmung erleichtert habe. Nun muss sich zeigen, wie die Gesetzesvorlage durch die zu erwartenden Anhänge noch verändert wird. (mho)