EuGH zu Google: Grundsatzurteil mit weitreichender Wirkung

Justizminister Heiko Maas und die EU-Kommission haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum "Recht auf Vergessen" bei Suchmaschinen begrüßt. Doch nicht alle sind glücklich mit der Entscheidung.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht auf Vergessen" stößt auf ein gemischtes Echo. Bundesjustizminister Heiko Maas zeigte sich erfreut, dass die Luxemburger Richter "dem Grundrecht auf Datenschutz erneut einen hohen Stellenwert eingeräumt" haben. Der EuGH hatte am Dienstagmorgen entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden kann, Links auf sensible persönliche Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Google hatte sich überrascht von der "enttäuschenden Entscheidung" gezeigt und will jetzt mögliche Auswirkungen analysieren.

Der EuGH hat entschieden: Im Einzelfall muss Google ein Suchergebnis auch unterdrücken.

(Bild: dpa)

Maas hob die Klarstellung des Gerichts hervor, dass in Europa "das Datenschutzrecht des Landes gilt, in dem das Unternehmen am Markt tätig ist und sein Geld verdient". Globale Internetkonzerne könnten demnach "nicht einfach dadurch europäische Datenschutzstandards umgehen, dass sie die relevante Datenverarbeitung außerhalb der EU durchführen". Auch die EU-Kommission zeigte sich erfreut, "dass Nutzer Rechte haben, die sie gegenüber den Suchmaschinenbetreibern wahrnehmen können". Brüssel wolle diese in der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung berücksichtigen.

Eine Sprecherin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) lobte, dass mit dem Urteil "endlich ein aktiver Löschanspruch gegen Google" einhergehe. Ob Betreiber von Suchmaschinen aber tatsächlich verpflichtet seien, bestimmte Links aus ihrem Index zu entfernen, müsse in jedem Fall einzeln geklärt werden.

Der IT-Rechtsexperte Timo Schutt geht davon aus, dass der Beschluss vor allem Personensuchmaschinen wie Yasni elementar betreffen wird und deren Existenz in Frage stelle. Schutts Kollege Thomas Stadler hält das Urteil für problematisch. Es habe das Potenzial, "die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken".

Der IT-Verband Bitkom monierte ebenfalls, dass der EuGH "grundlegende Prinzipien eines freiheitlichen Internet" eingeschränkt und mehr Rechtsunsicherheit geschaffen habe. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun Suchmaschinen herangezogen werden sollten, "um legale Veröffentlichungen zu verstecken und nur noch mit großem Aufwand auffindbar zu machen". Beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) hieß es, dass "starke Persönlichkeitsrechte unverzichtbar" seien. Die Entscheidung dürfe von Prominenten jedoch nicht als Freibrief ausgelegt werden, ihre Ergebnisse "nach eigenem Belieben zu manipulieren".

Update 14.05.14: Korrektur "Prominenten" statt "Suchmaschinenanbietern" im letzten Satz. (vbr)