Google: EuGH-Urteil berücksichtigt Auswirkungen auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend

Auf der Google-Hauptversammlung haben sich Chairman Eric Schmidt und Justiziar David Drummond zum Urteil des EuGH geäußert: Sie finden es enttäuschend und wissen noch nicht, welche konkreten Konsequenzen sich daraus ergeben.

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David Drummond vor den Aktionären

(Bild: Google/Youtube)

Google hadert mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht auf Vergessen". Auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am gestrigen Mittwoch sagte Chairman Eric Schmidt, in dem Fall seien das "Recht auf Vergessen" und das "Recht auf Wissen" zusammengestoßen. Aus Googles Perspektive gebe es aber eine Balance zwischen beiden, die gefunden werden müsse. Durch das EuGH-Urteil sei diese Balance gestört (im Video unten ab 1:06:00).

Konkreter wurde während der Versammlung Google-Justiziar David Drummond. Die Entscheidung gehe zu weit und sei enttäuschend. Sie berücksichtige nicht ausreichend die Auswirkungen auf das Recht der freien Rede. Und das sei schließlich ein grundlegendes Menschenrecht.

Auf die Frage eines Aktionärs, wie sich das Urteil wohl auf Googles Geschäfte auswirken werde, hatten Drummond und Schmidt keine detaillierte Antwort. Derzeit würden die Konsequenzen noch geprüft. Der Fall werde vom EuGH zunächst an die spanische Justiz zurückgegeben. Und schließlich gebe es noch einige offene Fragen, sagte Schmidt.

Der EuGH hatte diese Woche entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber auf Anfrage Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste streichen müssen. Das Recht auf Vergessen wiege schwerer als das öffentliche Interesse. Geklagt hatte ein Spanier dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt.

Unterdessen sollen kurz nach Veröffentlichung des Urteils bereits die ersten Löschanfragen bei Google eingetrudelt sein. Wie unter anderem der britische Telegraph berichtet, seien bereits diverse Anfragen eingegangen. Nun beschäftige sich das Unternehmen damit, wie die Anfragen bearbeitet werden können. Möglicherweise müssten dafür in den 28 EU-Mitgliedsländern eigens Mitarbeiter abgestellt werden. Auch Yahoo sieht sich von dem Urteil tangiert und untersuche mögliche Auswirkungen, heißt es weiter in dem Bericht. Microsoft habe sich noch nicht dazu äußern wollen. (anw)