Verbraucherkredite: Auch Selbstständige und Gründer können Geld zurückfordern

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten ungültig ist. Das hat auch für Selbständige und Gründer Folgen.

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Von
  • Marzena Sicking

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind. Überraschend sind die Urteile nicht: Insgesamt acht Oberlandesgerichte hatten zuvor schon so geurteilt.

Im Verfahren XI ZR 405/12 wollte ein Verbraucherschutzverein einer Bank folgende Klausel in Verbraucherkreditverträgen verbieten lassen: "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%". Die Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. Im Verfahren XI ZR 170/13 verlangte der Kläger die Rückzahlung eines beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags berechneten Bearbeitungsentgelts in Höhe von 1.200 Euro. Auch dieser Klage hatten die Vorinstanzen stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revisionen der beiden beklagten Kreditinstitute zurückgewiesen.

Dem Gericht zufolge halten die betroffenen Klauseln der gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand. So handle es sich bei dem erhobenen Bearbeitungsentgelt weder um Kosten für die vertragliche Hauptleistung, also den Kredit selbst, noch um ein Entgelt für eine Sonderleistung der Bank. Der zu zahlende Zins stelle nämlich schon den laufzeitabhängigen Preis für die Nutzung des Bankkapitals dar. Das Bearbeitungsentgelt werde somit für Tätigkeiten erhoben, die die Bank im eigenen Interesse oder auf Grund bestehender eigener Rechtspflichten ohnehin zu erbringen hat: die Zurverfügungstellung der Darlehenssumme, die Bearbeitung des Antrages, die Prüfung der Kundenbonität, die Erfassung der Kundendaten, die Führung der Vertragsgespräche oder die Abgabe des Darlehensangebotes. Das sei mit dem Grundgedanken der dazugehörigen gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteilige die Kunden unangemessen, so die Richter. Sie erklärten solche Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten deshalb grundsätzlich für unzulässig.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen müssen sich Banken nach diesem Urteil nun auf hohe Rückforderungen einstellen. Und zwar nicht nur von Privatpersonen: Auch Gründer, Freiberufler und Selbstständige können ihr Geld nach dem Urteil aus Karlsruhe jetzt zurückverlangen. Darauf weist SmartLaw, Anbieter für Online-Rechtsdokumente, in einem aktuellen Statement zu dem Urteil hin. Demnach fallen auch Privatdarlehen, die zum Aufbau einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit aufgenommen wurden, darunter. Deren Nettodarlehensumme darf allerdings nicht höher als 75.000 Euro gewesen sein. Sicher seien die Ansprüche im Moment auch nur für Bearbeitungsgebühren, die nach dem 1.1.2011 gezahlt wurden: Ob Ansprüche aus älteren Krediten bereits verjährt sind, wird wohl noch vor Gericht entscheiden werden müssen. Die Rechtsanwälte von SmartLaw raten Betroffenen dazu, die Erstattung der Gebühren von ihrer Bank vorsorglich mit Fristsetzung zu fordern. ()