Parlamentarier für Gegendarstellungs-Button bei Cyber-Mobbing

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich hinter eine Eingabe gestellt, wonach Internetnutzer einfacher gegen Falschaussagen über sie vorgehen können sollen. Im Gespräch ist ein deutlicher Fingerzeig auf die andere Sichtweise.

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Persönlichkeitsverletzende Äußerungen im Internet, wie sie sich häufig vor allem in Webforen oder sozialen Netzwerken finden, sollen bald schneller gelöscht oder zumindest mit einer Klarstellung des Betroffenen versehen werden können. Dieses Ziel strebt zumindest der Petitionsausschuss des Bundestags an.

Das Gremium befürwortete am heutigen Mittwoch überraschend eine anonym eingereichte Eingabe, wonach alle "Einträge" über Personen, die über Suchmaschinen oder Informationsdienste im Netz für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei einem schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen möglichst sofort entfernt werden sollen. Alternativ schlägt der Petent vor, dass die Anbieter die umstrittene Aussage "innerhalb von 72 Stunden mit einem 'Button' vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen" müssten.

Der Antragstellter begründet seinen Vorschlag damit, Suchmaschinen und andere Betreiber von Online-Diensten weigerten sich oft, falsche Einträge zu löschen. Dem Betroffenen bleibe dann nur noch der Klageweg. Besonders bei Jugendlichen sei Cyber-Mobbing sehr beliebt, der dadurch entstehende persönliche und materielle Schaden groß. Viele hätten schon einmal unter einem Gerücht zu leiden gehabt, dessen Verbreitung nun über das Web deutlich leichter geworden sei. Es vervielfältige sich dort automatisch und beschädige Personen, Firmen und Institutionen "auf ewige Zeit". Dem müsse "sofort Einhalt geboten werden".

Die Petition vom Dezember hat nur 387 Mitzeichner erreicht und im zugehörigen Bundestagsforum eine kontroverse Diskussion über mögliche Zensur und Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit ausgelöst. Die Bundesregierung hatte in einer Stellungnahme betont, dass das geltende Recht dem Nutzer bereits rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten biete, um sich zu schützen. So gebe es Tatsachenbehauptungen, die von Medien verbreitet werden einen Gegendarstellungsanspruch. In Online-Foren hätten Nutzer standardmäßig die Möglichkeit, auf bestehende Einträge mit eigenen Kommentaren zu reagieren.

Nach Ansicht der Mitglieder des Petitionsausschusses ist trotzdem das Argument des Antragstellers nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall von Cyber-Mobbing unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei.

Bekräftigt sehen sich die Abgeordneten durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google von voriger Woche, das das Recht auf Vergessen im Internet stärke. Vor diesem Hintergrund erachtete der Ausschuss die Petition als geeignet, "um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen". Der Ausschuss wolle die Anregung daher an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz übermitteln, das sich Gedanken über ein mögliches Gesetz machen soll. Den restlichen Abgeordneten wird die Petition "zur Kenntnis" gegeben. (anw)