P2P-Internetfernsehen Zattoo in der Bredouille

Warner Bros und Universal haben am Hamburger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das P2P-Internetfernsehen erwirkt; zudem sind die Verträge mit den deutschen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausgelaufen.

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Die Filmverleiher Warner Bros und Universal haben am Hamburger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Zattoo erwirkt, die dem P2P-Internetfernsehen untersagt, Inhalte der beiden Filmfirmen auszustrahlen. Laut Frankfurter Rundschau zeige Zattoo stattdessen während der Ausstrahlung von Filmen der beiden Studios nun ein geschwärztes Bild. Die Filmverleiher seien überzeugt, dass das werbefinanzierte Streaming-Angebot die Programme der Fernsehsender nicht 1:1 streamt, weil das Unternehmen die Programme mit eigenen Werbespots unterbreche. Ganz nachvollziehbar ist diese Argumentation nicht, denn nach wie vor wirbt das P2P-Internetfernsehen nur in der Kanalliste neben dem Fernsehbild ("Sidebar Ad") sowie beim Einschalten ("Start-up Video") und beim Kanalwechsel ("Channel Switch Ad" oder "Channel Switch Video") im Fernsehfenster.

Nach Informationen der Frankfurter Rundschau könnte der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten Einfluss auf die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender mit Zattoo haben. Die im vergangenen Jahr geschlossenen Verträge, die es Zattoo gestatteten, das Vollprogramm von ARD und ZDF im Rahmen eines Testbetriebs zu streamen, ist im April ausgelaufen. Zwar tolerierten die Öffentlich-Rechtlichen vorerst die Weiterleitung ihrer Programme über Zattoo, wollten sich aber mit einem neuen Vertrag zurückhalten, bis das Problem geklärt sei, so die Zeitung.

ARD und ZDF dürften jedoch ein starkes Interesse an der weiteren Zusammenarbeit haben. Immerhin sind angeblich über die Hälfte der Zattoo-Anwender unter 30 Jahre – und fallen damit in die Zielgruppe der Zuschauer, die vom Fernsehen ins Internet abwandern.

Bisher musste man für die Verwendung von Zattoo eine Client-Software herunterladen; inzwischen befindet sich eine reine Browser-Lösung auf Basis des Flash Player 10 im Betabetrieb. Wie zuvor ist eine Registrierung erforderlich, die im Wesentlichen der Personalisierung der eingeblendeten Werbung dient. (vza)