ARD und ZDF legen Konzepte für Online-Angebote vor

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben den Bundesländern die Grundlage für den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 3-Stufen-Test für die bestehenden Online-Angebote von ARD und ZDF zugeschickt.

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Die ARD und das ZDF haben den Bundesländern ihre Konzepte für ihre Online- und Teletextangebote zugeschickt. Darin sind sämtliche Telemedien-Angebote beschrieben, die die Sender bisher bereitgestellt haben und künftig anbieten wollen. Diese werden nun Dreistufentests unterzogen, wie sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden.

Das ZDF hat sich laut Mitteilung auf die Neudefinition seiner Online-Aktivitäten vorbereitet. Dazu gehöre auch, dass in den nächsten Monaten das Online-Angebot "deutlich schlanker und konsequent auf Bewegtbilder ausgerichtet werde". Vor Kurzem war bereits bekannt geworden, dass das ZDF 80 Prozent der Inhalte seines Internetangebots streichen will. Die ARD beschreibt in ihrem Konzept, wie sie künftig mit Internetangeboten wie ARD.de, DasErste.de, tagesschau.de, sportschau.de und boerse.ARD.de umgehen will.

Die Konzepte enthalten Angaben darüber, welche Inhalte für wie lange zum Abruf vorgehalten werden sollen. Es entspreche zwar nicht dem Wesen des Internets, Inhalte nach einem kalendarischen Muster wieder zu entfernen, schreibt das ZDF, dennoch sei das vorgelegte Konzept schlüssig. Schwer verständlich bleibe für ZDF-Intendant Markus Schächter, warum beispielsweise Rechte für Sportereignisse nur 24 Stunden im Internet genutzt werden dürften. Alle Onlineangebote des ZDF seien frei von Werbung und Sponsoring. Angekaufte Spielfilme und angekaufte Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, werden nicht zum Abruf angeboten. Auf den Webseiten der Sender werde es laut "Negativliste" zudem keine Kontakt- oder Tauschbörsen oder Spieleangebote ohne Sendungsbezug geben.

Die Länderchefs hatten sich im Oktober vorigen Jahres nach längerer Diskussion auf neue Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Rolle im Internet geeinigt und den neuen Rundfunkstaatsvertrag im Dezember abgesegnet. Danach müssen TV-Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber sollen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem dreistufigen Test daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen, zudem wird die Finanzierung der Angebote geprüft. (anw)