Range: 2000 Strafanzeigen wegen Massenüberwachung eingegangen

Fast 2000 Strafanzeigen wegen Massenüberwachung prüfte die Bundesanwaltschaft, ohne neue Erkenntnisse daraus zu gewinnen, erklärte Generalbundesanwalt Range. Deshalb werden keine Ermittlungen eingeleitet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 105 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat nahezu 2000 Strafanzeigen wegen der Massenüberwachung deutscher Bürger durch amerikanische und britische Geheimdienste geprüft. Daraus hätten sich aber keine weitergehenden Erkenntnisse ergeben, teilte Generalbundesanwalt Harald Range am Mittwoch in Karlsruhe mit.

"Bei dieser Sachlage ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig", hieß es in einer Pressemitteilung der Behörde. Es gebe "bislang keine zureichenden Tatsachen für konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten". Die Prüfungen seien damit allerdings noch nicht abgeschlossen.

Zuvor hatte Range in Berlin mitgeteilt, dass er "wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit im Zusammenhang des Abhörens eines Mobiltelefons der Kanzlerin" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Hierzu "liegen greifbare Tatsachen vor, die den Verdacht der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste begründen", hieß es in der Pressemitteilung. (axk)