EU-Rat trippelt bei der Datenschutzreform nach vorn

Die europäischen Justiz- und Innenminister haben sich in Brüssel auf Regeln zum Datentransfer in Drittstaaten und das sogenannte Marktortprinzip geeinigt. EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die Fortschritte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der EU-Justizrat ist bei seinem Treffen am Freitag in Brüssel bei der umstrittenen Datenschutzreform ein wenig vorangekommen. Die beteiligten Minister verständigten sich unter anderem auf Prinzipien zur Weitergabe personenbezogener Informationen an Drittstaaten im Einklang mit einer Empfehlung der griechischen Ratspräsidentschaft. Persönliche Daten dürfen damit zum einen in Länder übertragen werden, denen die EU-Kommission ein "adäquates" einschlägiges Schutzniveau zugesprochen hat, das den europäischen Bestimmungen in etwa gleichkommt.

EU-Kommissarin Viviane Reding begrüßt, dass der EU-Justizrat aus dem Datenschutz-Winterschlaf erwacht ist

Einem Transfer soll auch nichts entgegen stehen, wenn "angemessene Sicherungen" etwa in Form verbindlicher Unternehmensregeln bestehen, die staatliche Datenschutzbehörden gebilligt haben. Erlaubt werden sollen Datenübermittlungen ferner in "klar definierten spezifischen Situationen", wenn sie etwa für steuer- oder kartellrechtliche Untersuchungen von Behörden benötigt werden.

Weiter haben sich die Minister auf die territoriale Reichweite der anvisierten Verordnung und dabei auf das "Marktortprinzip" geeinigt. Firmen, die personenbezogene Informationen außerhalb der EU verarbeiten, ihre Dienste aber auch innerhalb der Union anbieten, sollen demnach künftig den Datenschutzvorgaben auf dem alten Kontinent unterliegen. Dies beträfe beim Inkrafttreten der Reform etwa Internetkonzerne wie Facebook oder Google. Bei beiden erreichten Marken handelt es sich um Teilvereinbarungen, die nur Gültigkeit erlangen sollen, wenn das gesamte Paket verabschiedet wird.

Im Streit um die Zuständigkeit von Datenschutzkontrolleuren bei grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen innerhalb der EU hat der Rat im Rahmen einer "Orientierungsdebatte" eine Annäherung erreicht. Die meisten Punkte sammelte dabei ein Ansatz für ein "One-Stop"-Prinzip, bei dem es eine "führende Behörde" gäbe. Diese soll eng mit anderen beteiligten Einrichtungen zusammenzuarbeiten, insbesondere mit der lokalen Kontrollinstanz, bei der ein Bürger eine Beschwerde eingereicht hat.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding zeigte sich erfreut, dass der Rat offenbar aus seinem Winterschlaf rund um das Projekt aufgewacht sei und sich ins Stadium "dynamischer Verhandlungen" vorgetastet habe. Die laufende Reform sei damit wieder halbwegs im Zeitplan und könne eventuell doch noch bis zum Jahresende stehen und 2015 von allen Seiten besiegelt werden. Auch bei den Verhandlungen mit den USA über eine Neufassung des Safe-Harbor-Abkommens und den Abschluss eines Rahmenvertrags zum Datenschutz im Strafverfolgungssektor gebe es Fortschritte. In beiden Angelegenheiten fehlten aber noch entscheidende Zusagen und Taten aus Washington.

Auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx lobte die Trippelschritte und vor allem die Tatsache, dass der Rat seine Position bald insgesamt festzurren und dann in Verhandlungen mit dem EU-Parlament aufnehmen wolle, das bereits schneller vorangekommenen ist. Es müssten aber für eine Reihe von Fragen dringend noch Lösungen gefunden werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die europäische Datenschutzpolitik im Lichte der NSA-Affäre wieder herzustellen.

(axk)