Österreich: 354 Anfragen nach Vorratsdaten, keine wegen Terrorismus

Österreichs Justizbehörden haben 2013 insgesamt 354 mal Provider um Vorratsdaten ersucht. Bei den abgeschlossenen Ermittlungen waren die Daten aber mehrheitlich nicht hilfreich und die Deliktliste straft VDS-Befürworter nun Lügen.

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Vorratsdatenspeicherung

Österreichs Justizbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt 354 Mal die Herausgabe von Vorratsdaten verlangt – kein einziges Mal ging es dabei um Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen. Das teilte der österreichische Justizminister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit und erklärte, im Jahr davor seien es noch 326 Anfragen gewesen. 2013 konnten demnach 227 Fälle, in denen Vorratsdaten ausgewertet wurden, bereits abgeschlossen werden. Zur Aufklärung konnten diese Daten aber nur in 105 Fällen beitragen. Mehrheitlich (53,7 Prozent) waren sie dagegen nicht hilfreich. Der Anteil an Fällen, in denen die Vorratsdaten von Nutzen gewesen waren, sei aber im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter listet außerdem auf, um welche Straftatbestände es in den jeweiligen Ermittlungsverfahren gegangen ist. Zumeist habe es sich um Diebstahl gehandelt (113), vor Drogendelikten (59), Raub (52), Stalking (43), Betrugsfällen (38) und gefährlichen Drohungen (16). Terrorismus, der immer wieder als Begründung für die Vorratsdatenspeicherung angebracht wird, kommt dagegen nicht vor. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich seit Längerem eine gesetzlich geregelte Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Klage dagegen landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof, der die europarechtliche Grundlage dafür kippte. (mho)