US-Luftfahrtbehörde: Keine Paketzustellung per Drohne

Amazons hochfliegende Pläne, Pakete per Drohne zuzustellen, werden von der US-Luftfahrtbehörde FAA erst einmal geerdet: Paketlieferungen per Drohne seien im US-amerikanischen Luftraum nicht erlaubt.

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Die US-Bundesluftfahrtbehörde FAA hat Amazons Plänen für Paketlieferungen per Drohne einen Riegel vorgeschoben: In einer Mitteilung von Anfang der Woche verdeutlichte die Behörde, dass sie Flüge zu diesem Zweck als nicht legal ansehe. So falle die Paketlieferung gegen Gebühr nicht unter die erlaubten Nutzungsszenarien kleinerer Drohnen, wie zum Beispiel als Freizeitaktivität.

Die US-Flugaufsicht FAA möchte fürs erste keine Paketdrohnen im Luftraum haben.

(Bild: Amazon)

Bereits seit 2007 fährt die Behörde eine rigide Politik gegen kommerzielle Drohnennutzung im US-Luftraum, wie Ars Technica berichtet. Auch wenn die aktuelle Klarstellung der Behörde mit keinem Wort Amazon erwähnt, scheint sie auf das "Prime Air“ genannte Lieferprogramm abzuzielen: So wird einer Fußnote klargestellt, dass auch kostenlose Lieferungen nicht in den erlaubten Bereich fallen, da sie im Zusammenhang mit einem Kauf stünden und deshalb als Teil der Geschäftsaktivität zu sehen seien. Für Amazons Prime-Kunden sind Lieferungen im Regelfall kostenlos.

Für Amazon dürfte das nur wenig überraschend sein. Das Unternehmen hatte in seinen Erklärungen zu "Prime Air“ bereits darauf verwiesen, dass man auf die angekündigten neuen Regularien der FAA warten wolle, die wahrscheinlich 2015 kommen. Zudem sei auch noch einiges an Entwicklungsarbeit zu leisten, bis die Pakete geflogen kommen.

Amazon hatte im Dezember 2013 sein Drohnenprojekt bekannt gemacht, bei dem Oktokopter als Paketzustellern zum Einsatz kommen sollen. Auf den offenbar PR-trächtigen Zug der Drohnenzustellung war kurz darauf auch UPS aufgesprungen, die Deutsche Post ließ gar einen Paketkopter zum Publicity-Flug aufsteigen. Die c't konnte übrigens auch schon die erste erfolgreiche Zustellung eines Hefts per Quadrokopter feiern. (axk)