Kartellamt: Adidas erlaubt Verkauf über Online-Marktplätze

Adidas hat seine Vertriebsregeln nun so geändert, dass Vertragshändler Produkte auch auf Online-Marktplätzen wie eBay oder dem Amazon Marketplace anbieten können. Damit hat sich das Kartellamt durchgesetzt und beendet das Verfahren.

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Der Sportartikelhersteller Adidas hat in einer Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt eingelenkt und seine Internet-Vertriebsbedingungen geändert. Das darin enthaltene Verkaufsverbot für Adidas-Produkte auf Online-Marktplätzen wie eBay oder dem Amazon Marketplace sei komplett entfallen und damit auch die Gründe für das eingeleitete Verfahren, teilte das Kartellamt nun mit. Außerdem sei klargestellt worden, dass autorisierte Händler Markenbegriffe von Adidas als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung verwenden dürfen.

Adidas akzeptiert nun eigene Produkte auf eBay und Co.

(Bild: dpa, Caroline Seidel)

Das Kartellamt hatte sein Verfahren im April eingeleitet, nachdem das Vorgehen von Adidas bereits monatelang geprüft worden war. Als Vorreiter hatte der Konzern seinen Vertragshändlern untersagt, die eigenen Produkte über offene Marktplätze im Internet zu verkaufen. Damit sollte demnach eine höhere Qualität bei der Kundenberatung garantiert und ein positives Marken-Image erhalten werden. Andere Hersteller – nicht nur von Sportartikeln – hatten mit ähnlichen Regeländerungen nachgezogen und die Aufmerksamkeit der Behörde auf sich gezogen. Mit Asics etwa führt das Kartellamt aktuell noch Gespräche über "eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung ihres Vertriebssystems".

Zu den einschränkenden Regeln gab es beim Kartellamt schwerwiegende kartellrechtliche Bedenken. Zwar dürften Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler Qualitätsanforderungen stellen. Es sei ihnen aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten, ist man dort überzeugt. Das nun erreichte Einlenken gebe den Händlern eine weitere Möglichkeit, ihre Kundschaft zu erweitern. Auch die Verbraucher würden davon ganz unmittelbar profitieren. Beim Kartellamt hofft man außerdem auf eine Symbolwirkung, da viele Markenhersteller derzeit ähnliche Maßnahmen erwägen würden. (mho)