Bundesverband Digitale Wirtschaft will Mindestlohn-Ausnahme für Praktikanten

Der Mindestlohn für Praktika soll in der IT-Branche erst nach 12 und nicht schon nach drei Monaten gelten, fordert der BVDW.

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Von
  • Jürgen Seeger

Ein Aspekt des Gesetzes über den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, das gerade im Bundestag beschlossen wird, stößt beim Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) auf Kritik: Dass davon auch Praktika nach dem dritten Monat betroffen sind. Gegen das Greifen des Mindestlohns ab drei Monaten Praktikum, bei Nicht-Pflichtpraktika sogar ab dem ersten Tag, spreche, dass die regulären Ausbildungswege nur sehr bedingt geeignet seien, junge Menschen gezielt für den Bedarf der Digitalunternehmen auszubilden.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sei besonders für die "lebendige deutsche Start-up-Szene, die abseits der klassischen Industriedomänen kaum eine Lobby hat, und die mittelständisch geprägten Unternehmen kontraproduktiv." Start-ups könnten sich einen Mindestlohn von 1400 Euro monatlich in den seltensten Fällen leisten, gerade diese Firmen böten aber Einblick in neue innovative Geschäftsmodelle und die Chance, schnell in den qualifizierten Arbeitsmarkt hineinzukommen. Darum sollte in der digitalen Wirtschaft der Mindestlohn für alle Praktika erst ab 12 Monaten greifen, fordert der Verband.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zählt rund 600 Mitglieder und versteht sich als zentrale Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben und im Bereich der digitalen Wertschöpfung tätig sind. Er wurde 1995 als Deutscher Multimedia Verband gegründet. (js)