Telekom muss weiter Preselection und Call by Call anbieten

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom verpflichtet, ihren Kunden weiterhin die Auswahl anderer Verbindungsnetzbetreiber per Sparvorwahl oder Preselection zu ermöglichen.

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Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur muss die Telekom ihren Kunden auch künftig den Zugang zu alternativen Netzbetreibern per Call by Call oder dauerhaft per Preselection ermöglichen. Obwohl es inzwischen verbreitet Flatrate- und Bündelangebote gebe, stellten diese Möglichkeiten für bestimmte Kundengruppen immer noch eine wichtige Option dar, befand die Behörde. Diese Dienste lassen sich nicht nur mit herkömmlichen Anschlüssen der Telekom (analog und ISDN) nutzen, sondern auch mit VoIP-Anschlüssen.

Die Telekom muss sich ihre Tarife für Festnetzanschlüsse weiterhin von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen; die Bundesnetzagentur prüft deren Einhaltung dann nachträglich. Das bisherige Regulierungsregime wird also fortgesetzt. Lediglich bei Großkundenverträgen mit einem Umsatz von über 500.000 Euro im Jahr fällt die Verpflichtung weg, weil die Telekom hier nach Feststellung der Bundesnetzagentur "keine beträchtliche Marktmacht mehr" innehat. (uma)